Frage Kindergartenanmeldung und Arbeitsbescheinigung

18 Jahre 2 Monate her #1180 von Milena

Nun stehen ja die Kindergarteneinschreibungen an. Vielleicht kann mir jemand bei meiner Frage weiterhelfen, damit ich weiß, was von mir verlangt wird:
Ich bin halbtags berufstätig und bekomme im Sommer das 2. Kind. Ich werde dann wahrscheinlich relativ schnell wieder Teilzeit anfangen zu arbeiten, nur kann es mir derzeit niemand genau bestätigen, weil es davon abhängt, wann genau eine andere Kollegin aus der Elternzeit zurückkommt und ob es mit dem Telearbeitsplatz klappt. Das wird sich im Sommer herausstellen.


Nebenher arbeite ich auch noch freiberuflich mit Klausurenkorrektur und als Dozentin bei Seminaren.
Kann das jetzt ein Fallstrick für mich sein, weil ich nicht nachweisen kann, das ich im September, wenn der Kindergarten losgeht, berufstätig bin? Ich werde es aber sicherlich bis ca. Weihnachten wieder sein und unter dem Jahr kann ich ja nicht bei einem Kindergartenplatz einsteigen, weil es reiner Zufall ist, ob ein Platz frei wird oder nicht?
Hat jemand von Euch Erfahrungen mit dieser Frage?

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18 Jahre 2 Monate her #1182 von Andra

Hallo Milena,

das hängt v.a. davon ab, wie alt Dein Kind im September sein wird und wie rar die KiGa-Plätze in Eurer Gegend sind. Mein Sohn ist beispielsweise im Februar geboren (d.h. war dann im September schon 3 1/2) und wir wohnen in Sendling, wo das Angebot einigermaßen ausreichend ist. Ich war damals nicht berufstätig und schwanger mit dem Kleinen, hätte also den Platz nicht händeringend gebraucht, trotzdem haben wir ihn bekommen (allerdings bekamen wir zunächst eine Absage, erst nach 4 Wochen dann die Zusage).

Eine Bekannte von mir, deren Tochter damals erst im Oktober 3 wurde, hat (nach einigem Hin und Her) den Platz dann auch bekommen, weil sie so nach dem Erziehungsurlaub gleich wieder einsteigen konnte.

Das heißt, zunächst geht es in unserem KiGa mal nach Alter, es können aber jüngere Kinder "nach vorne rutschen", weil sie Geschwisterkinder sind, die Mama berufstätig oder alleinerziehend ist etc. etc. So ganz genau in die Karten schauen lassen sie sich nicht. Und die Verfahren variieren auch noch je nach KiGa.

Ich persönlich finde, man kommt mit Offenheit am weitesten. Ich hab damals bei der Anmeldung ganz klar gesagt, daß es kein Weltuntergang wäre, wenn ich den Platz nicht bekomme, daß ich es aber prima fände, weil im Dezember der kleine Bruder kommt und mein Großer dann nach Möglichkeit schon im KiGa sein sollte, um sich nicht abgeschoben zu fühlen. Das hat dann auch genügt, aber wie gesagt, das Alter hat auch "gestimmt".

Wenn die Leitung des KiGas in Ordnung ist, müßte es eigentlich ausreichen, wenn Du ihr Deine Situation so schilderst, wie Du es hier getan hast. Wenn sie dann unbedingt was Schriftliches vom Arbeitgeber will, reicht ja vielleicht auch ein Schreiben Deines Auftraggebers bei Deiner freiberuflichen Tätigkeit. Das kannst Du aber sicherlich noch nachreichen, ich würde da erst mal das Anmeldungsgespräch abwarten.

Gruß
Andra<br><br>Post geändert von: Andra, am: 13/02/2006 13:43

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18 Jahre 2 Monate her #1188 von ein Gast

Hallo Milena,

wäre mir neu, dass man eine schriftliche Bestätigung über einen Arbeitsplatz vorlegen müsste :) . Ich würde an Deiner Stelle nur klipp und klar sagen, dass Du auch nach der Geburt Deines zweiten Kindes recht schnell wieder arbeiten wirst (und die bislang noch bestehenden Unsicherheiten ehrlich gesagt nicht erwähnen). Nur so ist auch der nötige Druck dahinter. Lässt Du selbst Unsicherheiten darüber erkennen, ob und wann Du wieder arbeitest, dann wird Dir das eher so ausgelegt, als würdest Du doch nicht wieder anfangen.

Ansonsten hängt es - wie Andra sagte - im wesentlichen davon ab, wie der Versorgungsgrad in Deinem Stadtviertel ist (und natürlich sollte Dein erster schon 3 sein). Bei uns war es damals so, dass der Versorgungsgrad recht niedrig war (und immer noch ist). Obwohl ich arbeite, hätte ich bei den städtischen kaum eine Chance gehabt. Kurz nach Beginn des KiGa-Jahres im September machte im Oktober - mit ganz kurzer Anmeldezeit - ein neuer städtischer KiGa auf (mit über 2 Jahren Verspätung). Dort wurden dann fast nur Kinder genommen, die unter 3 waren (die anderen sind inzwischen anderswo untergekommen). Glücklicherweise war ich darauf nicht angewiesen.

Viel Erfolg!

Carmen

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18 Jahre 2 Monate her #1191 von CarolaGabriele

hallo,

zu dem thema muß ich sagen a unter druck wird man keinen platz bekommen und b wenn man viele bewerber auf zuwenig plätze hat dann kann eine leitung durchaus nach einer bescheinigung fragen ( genauso wie dies auch verlangt werden kann wann man die frühöffung in anspruch nehmen will ,machen machen es andere leitungen nicht ist ein kann aber kein muß)
und b in bayern gibt es keine pflicht jedes kind aufzunehmen da das kindergarten zum elementarbildungsbereich gehört und nciht wie in anderen bundesländern zu bewaranstalten herunter gestuft worden ist .
oder wollt ihr das euchr kids in gruppen von bis 30-35 kinder bei 2 erziehern und 35 qum lernen, spielen, aufwachsen sollen ???

im meisten fall kann man mit den leitungen reden da sie sehr wohl die situation in münchen kennen und man sollte sich nicht auf einen beschränken ; sucht euch 4---8 vers. aus ; ich hoffe ihr hab tag der offenen tür genutzt und einschreiben kann man bei den städtischen schon seit sep 05 für das kommende kigajahr.

in manchen gibt es auch eine vernetzte einschreibung das bedeutet das sich die eltern nur bei einer kiga anmelden muß und angeben muß bei welchen sie noch angemeldet werden soll.

und wenn man eine absage bekommt heißt das noch nciht das man keinen platz bekommt da es oft passiert das eltern umziehen oder einen anderen platz in anspruch nehmen und da rutschen die kinder von der warteliste nach , aber die eltern müssen sich dann schon ab und zu melden damit die erzieher wissen die wollen den platz .

und auf die mischung der gruppe kommt es auch an weil die gruppen nach gewissen altersschlüssel zusammengesetzt werden. und ob man alleinerziehend oder verheiratet usw. komtm es auch drauf an weil da die dringlichkeiststufen festgelegt werden.

hoffe ich konnte helfen

caro

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18 Jahre 2 Monate her #1209 von Milena

Diverse Besichtigungen haben wir schon hinter uns, und natürlich werde ich das Kind in allen in Betracht kommenden städtischen Kindergärten rundum anmelden. Die ganze Vergabepraxis ist mir an sich schon klar, ich habe es letztes Jahr in der Krippe gesehen, wie nach und nach die Kinder noch in die Kindergartenplätze "reingerutscht" sind, z. T. auch erst im Juni oder Juli, je nach den Absagen.

Bzgl. der Arbeitsbescheinigung ist bei den diversen Besuchen beim Tag der offenen Tür eben mehrfach der Begriff gefallen und deswegen hätte es mich interessiert. Wenn ich weiß, auf was abgestellt wird, kann ich mich schon mal drauf einstellen, nicht um etwas vorzutäuschen (was sowieso nicht ginge, weil mein Arbeitgeber sicherlich keine falschen Bescheinigungen ausstellt), sondern einfach um zu wissen, welche Kriterien ausschlaggebend sein könnten. Von der Leiterin hatte ich einen guten Eindruck, ich denke, ich muss ihr einfach meine Situation darstellen, denn so oder so werde ich während des Kindergartenjahres ja wieder mit Arbeiten anfangen und ich habe dieses Jahr gesehen, dass unter dem Jahr kaum Plätze freiwerden (das müßte dann ja auch gerade ein Umzug sein)

In unserer Krippe werden nunmehr übrigens auch Arbeitsnachweise verlangt, allerdings formlos, da keine städtische Krippe. Offenbar war nicht jeder berufstätig oder wollte eine Arbeit aufnehmen, der dies bei der Anmeldung angegeben hat.

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18 Jahre 2 Monate her #1214 von ein Gast

Hallo Milena,

ich frage mich immer noch, wie eine solche Arbeitsbescheinigung aussehen soll :unsure: ? Der Arbeitsvertrag (der ja nichts darüber aussagt, ob man inzwischen gekündigt hat oder gekündigt worden ist) oder der letzte Lohnzettel (der wiederum den KiGa nichts angeht, sofern man nicht aus sozialen Gründen eine Beitragsermäßigung möchte, aber darum geht es ja erst nach der Platzvergabe)? Wie weist ein Selbständiger seine Beschäftigung nach (Einkommensteuerbescheid??)?

Aber weg von der Philosophie: Du steht doch jetzt in einem Beschäftigungsverhältnis, das Du auch nachweisen kannst. Oder ist dies nur befristet? Ich würde wirklich nur sagen, dass Du auch nach der Geburt Deines 2. Kindes die Absicht hast wieder zu arbeiten (und Deine Nebenbeschäftigung bleibt ja, auch dafür brauchst Du Ruhe). Keiner kann wissen, was im September ist, weder Du noch der KiGa.

Viel Erfolg!

Carmen

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18 Jahre 2 Monate her #1215 von Milena

Carmen, du hast genau die gleichen Fragen wie ich! Aber ich werde jetzt wohl mal sehen müssen, was mir im Kindergarten vorgelegt wird oder wahrscheinlich muss man das Ding erst vorlegen, wenn man einen Platz bekommen hat?! Ich werde berichten....

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18 Jahre 2 Monate her #1216 von CarolaGabriele

hallo

diese bescheinung ist ein formloser zettel wo draufstehen muß der arbeitgeber und die arbeitszeit ( für den frühdienst falls mal nötig ) und ab wann das arbeitsverhältnis wieder aufgenommen wird .

weil auch im kiga kommt es oft vor das man gesagt bekommt wir brauchen dann ganztagesplatz und dann findet man raus der wird doch nciht benötigt wird und man muß anderen sagen wir haben keinen mehr und die brauchen denn dringend .darum wird jetzt fast überall dieser zettel verlangt.

bei der anmeldung wird ich nur die situation schildern und wenn die leitung sagt es reicht so dann ist es ja ok und wenn eine absage kommt dann würde ich mit dem zettel zu den kigas gehen und vielleicht findet sich dann noch ein weg .

wir haben bei uns eine vormerkungsliste von über 100 kindern und haben jetzt schon immer 2-3 kinder mehr in der gruppe als eigendlich gedacht .
aber da kommt es halt drauf an wie die leitung damit umgehen.

caro

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