Am besten besorgt Ihr euch schon während der Schwangerschaft die Anträge und füllt sie zum Teil aus. Geburtstag, Name des Kindes etc. sind dann schnell ergänzt. Wenn der Zwerg erst da ist, seid Ihr froh, wenn das meiste vom Papierkram bereits erledigt ist.
Urkunde/Amt | Amt/Behörde | Benötigte Unterlagen | Zeitplan |
Geburts-urkunde | Standesamt des Geburtsortes In vielen Krankenhäusern kann man im Hause das Kind anmelden und muß dann nur noch auf das Standesamt um die Geburtsurkunden abzuholen. Meldet das Krankenhaus nicht selbst an, gibt es im Normalfall eine Bescheinigung über Namen und Geburt des Kindes mit. |
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Innerhalb 1 Woche nach Geburt |
Kranken-versicherung | Krankenkasse In der Regel ist das Kind bei dem Partner zu versichern, der das höhere Einkommen bezieht. |
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Sobald als möglich nach Geburt |
Einwohner-meldeamt | Einwohnemeldeamt des Wohnortes der Eltern |
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Sobald als möglich nach Geburt |
Elterngeld | Zuständige Elterngeldstelle |
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Innerhalb von 3 Monaten nach Geburt |
Kindergeld | Familienkasse des örtlich zuständigen Arbeitsamtes Angehörigen des öffentlichen Dienstes und Empfängern von Versorgungsbezügen wird das Kindergeld von ihren Dienstherren oder Arbeitgebern in ihrer Eigenschaft als Familienkasse festgesetzt und monatlich ausgezahlt. |
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Innerhalb von 6 Monaten nach Geburt |
Elternzeit | Arbeitgeber/Personalabteilung |
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Spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit |
Versicherung |
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Bei Bedarf |