Geburtshäuser sind Einrichtungen in der Primärversorgung des öffentlichen Gesundheitssystems, in denen Eigenverantwortung gefördert und Selbstbestimmung der Frau gewährleistet wird. Geburtshäuser sind selbständige Betriebe, unabhängig von klinischen Institutionen. Die geburtshilfliche Leitung der Geburtshäuser obliegt ausschliesslich der Verantwortung der Hebammen. Durch professionelle Zusammenarbeit im medizinischen und psychosozialen Bereich werden angebotene Leistungen vervollständigt.

Die Hebammen betreuen und beraten Euch und Euren Partner umfassend durch die Schwangerschaft, die Geburt und das Wochenbett. Die Kostendeckung durch die Krankenkasse ist für die Hebammenleistung gesichert, die Aufenthaltskosten müssen abgeklärt werden. Dass Münchner Geburtshaus informiert Euch näher.