Frage Arbeiten nach Elternzeit

16 Jahre 7 Monate her #30033 von Feuer

Ich hab mal eine Frage und ich hoffe, dass sich Jemand auskennt.

Muss mich mein alter Arbeitgeber nach der Elternzeit (1 Jahr) wieder einstellen, wenn ich weniger Stunden als vorher arbeiten möchte?

Oder muss er das nur, wenn ich die gleichen Arbeitsstunden wie vorher habe?

Vielen Dank schon mal.


LG Feuer, mit ihren 2 Rabauken!

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16 Jahre 7 Monate her #30034 von ein Gast

Meines Wissens nach müssen Firmen mit mehr als 15 Mitarbeitern Teilzeitarbeit sowohl während der Elternzeit als auch danach gewähren, allerdings musst Du mindestens 15 Wochenstunden arbeiten, darunter müssen sie es nicht machen. Sie müssen Dich allerdings nicht auf Deine Stelle zurück setzen, sondern können Dir jede vergleichbare zumutbare Stelle geben, bei gleicher Bezahlung natürlich. Bei kleinen Firmen mit weniger Mitarbeitern ist das leider nicht so, da hat man nur Anrecht auf die alte Stundenzahl. Da kommt's dann drauf an, wie bereit der AG ist, sich auf Änderungen einzulassen.
Hoffe, Dir fürs erste ein wenig geholfen zu haben.
Gruß, Juliane<br><br>Post geändert von: Juliane65, am: 03/03/2008 14:50

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16 Jahre 7 Monate her #30036 von ein Gast

Hallo Nadine,

wenn Du Deine Elternzeit auf 1 Jahr beschränkt hast, dann gilt nach diesem Jahr Dein Arbeitsvertrag wie vorher, d.h. Du muss Vollzeit arbeiten. Wenn Du auf Teilzeit reduzieren möchtest, dann stellt dies eine Änderungskündigung dar. Kann Dein Arbeitgeber Dich nicht in Teilzeit beschäftigen und besteht auch kein Anspruch nach dem Teilzeitgesetz, dann muss er Dich vollständig kündigen.

Hast Du 3 Jahre Elternzeit genommen und möchtest nach 1 Jahr in Teilzeit in Elternzeit (max. 30 Wochenstunden) arbeiten, dann kann Dein Arbeitgeber auch ohne Rücksicht auf das Teilzeitgesetz wohl sagen, dass es bei ihm nicht geht. In dem Fall muss er, da Dein Arbeitsvertrag ja fortbesteht, aber einer Beschäftigung für die Dauer der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber zustimmen. Nach Ablauf der 3 Jahre Elternzeit gilt dann aber wieder Dein alter Arbeitsvertrag mit Vollzeit (Rest siehe oben).

Gruß

Carmen

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16 Jahre 7 Monate her #30037 von petra0802

Theoretisch hast Du bei einem größeren Arbeitgeber anrecht auf Teilzeit, aber aus betriebsbedingten Gründen kann ein AG Teilzeit verweigern - und unter betriebsbedingt fallen fast alle Gründe. Hast Du schon mit Deinem Arbeitgeber Kontakt aufgenommen?
Gruß,


Petra


Mortimer English Club Herrenberg - www.mortimer-herrenberg.de

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16 Jahre 7 Monate her #30039 von ein Gast

Ich will ja nicht rechthaberisch sein, aber laut Teilzeitgesetz hat man doch in einem Betrieb ab 15 Mitarbeitern prinzipiell das Recht auf Teilzeitarbeit, außer der AG hat handfeste betriebliche Gründe dagegen, oder nicht? Es gibt halt bestimmte Fristen, in denen man den Wunsch danach "anmelden" muss. Ob die Umstellung des Vertrags dann per Änderungskündigung oder aber - habe ich auch schon gesehen - einfach mit einer Zusatzvereinbarung zum Vertrag gemacht wird, ist ja dann nur noch die formale Seite des Ganzen. Bei großen Firmen hat man normalerweise eigentlich recht gute Karten, wenn man reduzieren möchte. Blöd ist natürlich immer, wenn die sich quer stellen, denn wer will schon vors Arbeitsgericht, wenn man danach noch in der Firma arbeiten möchte.
Gruß, Juliane

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16 Jahre 7 Monate her #30041 von ein Gast

Juliane,

zwischen "recht haben" und "recht bekommen" ist ein feiner Unterschied.

Und "dringende betriebliche" Gründe lassen sich immer finden, v.a. in größeren Firmen.

Gruß

Carmen

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16 Jahre 7 Monate her #30042 von ein Gast

Das stimmt wahrscheinlich. Da ich aber einige kenne, bei denen es funktioniert hat, denke ich, man sollte den Arbeitgebern nicht prinzipiell unterstellen, dass sie versuchen werden, sich am Gesetz vorbei zu mogeln. Es gibt auch Firmen, die mittlerweile entdeckt haben, dass zwei Teilzeitkräfte manchmal mehr leisten als eine Vollzeit, da einfach weniger Zeit "vertrödelt" wird. Ist natürlich auch nicht immer so, klar!
Ich würde den AG auf jeden Fall ansprechen, vielleicht liegt es ja sogar in seinem Interesse! Und prinzipiell ist es natürlich nie schlecht, das Recht auf seiner Seite zu haben.
Gruß, Juliane

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16 Jahre 7 Monate her #30043 von ein Gast

Juliane,

nein, selbstverständlich muss Nadine mit ihrem Arbeitgeber sprechen. Daher wollte sie ja wissen, welche Rechte sie grundsätzlich hat. Und natürlich unterstelle ich ihrem Arbeitgeber nichts. Andererseits ist es zwar schön, dass das Recht auf Teilzeitarbeit in Gesetzesform gefasst ist. In der Praxis nützt es nur dann wenig, wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt. Und dieses Recht vor dem Arbeitsgericht einzuklagen, trägt mit Sicherheit nicht zur Verbesserung der Stimmung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei.

Ich habe selbst 6 Jahre in Teilzeit gearbeitet und die meisten Chefs haben es geschätzt, dass eine Teilzeitkraft meist mehr leistet als eine Vollzeitkraft.

Gruß

Carmen

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16 Jahre 7 Monate her #30055 von Feuer

Vielen lieben Dank, für eure Antworten. Das hat mir wirklich sehr geholfen.

Ich werde auf jeden Fall mit meinem Chef sprechen.

Also heißt es jetzt klipp und klar (wenn man die Ausnahmen weglässt) er kann mich kündigen, wenn ich jetzt nur noch Teilzeit arbeiten möchte!?


LG Feuer, mit ihren 2 Rabauken!

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