Ich hab mal eine Frage und ich hoffe, dass sich Jemand auskennt.
Muss mich mein alter Arbeitgeber nach der Elternzeit (1 Jahr) wieder einstellen, wenn ich weniger Stunden als vorher arbeiten möchte?
Oder muss er das nur, wenn ich die gleichen Arbeitsstunden wie vorher habe?
Vielen Dank schon mal.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Meines Wissens nach müssen Firmen mit mehr als 15 Mitarbeitern Teilzeitarbeit sowohl während der Elternzeit als auch danach gewähren, allerdings musst Du mindestens 15 Wochenstunden arbeiten, darunter müssen sie es nicht machen. Sie müssen Dich allerdings nicht auf Deine Stelle zurück setzen, sondern können Dir jede vergleichbare zumutbare Stelle geben, bei gleicher Bezahlung natürlich. Bei kleinen Firmen mit weniger Mitarbeitern ist das leider nicht so, da hat man nur Anrecht auf die alte Stundenzahl. Da kommt's dann drauf an, wie bereit der AG ist, sich auf Änderungen einzulassen.
Hoffe, Dir fürs erste ein wenig geholfen zu haben.
Gruß, Juliane<br><br>Post geändert von: Juliane65, am: 03/03/2008 14:50
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Hallo Nadine,
wenn Du Deine Elternzeit auf 1 Jahr beschränkt hast, dann gilt nach diesem Jahr Dein Arbeitsvertrag wie vorher, d.h. Du muss Vollzeit arbeiten. Wenn Du auf Teilzeit reduzieren möchtest, dann stellt dies eine Änderungskündigung dar. Kann Dein Arbeitgeber Dich nicht in Teilzeit beschäftigen und besteht auch kein Anspruch nach dem Teilzeitgesetz, dann muss er Dich vollständig kündigen.
Hast Du 3 Jahre Elternzeit genommen und möchtest nach 1 Jahr in Teilzeit in Elternzeit (max. 30 Wochenstunden) arbeiten, dann kann Dein Arbeitgeber auch ohne Rücksicht auf das Teilzeitgesetz wohl sagen, dass es bei ihm nicht geht. In dem Fall muss er, da Dein Arbeitsvertrag ja fortbesteht, aber einer Beschäftigung für die Dauer der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber zustimmen. Nach Ablauf der 3 Jahre Elternzeit gilt dann aber wieder Dein alter Arbeitsvertrag mit Vollzeit (Rest siehe oben).
Gruß
Carmen
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Theoretisch hast Du bei einem größeren Arbeitgeber anrecht auf Teilzeit, aber aus betriebsbedingten Gründen kann ein AG Teilzeit verweigern - und unter betriebsbedingt fallen fast alle Gründe. Hast Du schon mit Deinem Arbeitgeber Kontakt aufgenommen?
Gruß,
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Ich will ja nicht rechthaberisch sein, aber laut Teilzeitgesetz hat man doch in einem Betrieb ab 15 Mitarbeitern prinzipiell das Recht auf Teilzeitarbeit, außer der AG hat handfeste betriebliche Gründe dagegen, oder nicht? Es gibt halt bestimmte Fristen, in denen man den Wunsch danach "anmelden" muss. Ob die Umstellung des Vertrags dann per Änderungskündigung oder aber - habe ich auch schon gesehen - einfach mit einer Zusatzvereinbarung zum Vertrag gemacht wird, ist ja dann nur noch die formale Seite des Ganzen. Bei großen Firmen hat man normalerweise eigentlich recht gute Karten, wenn man reduzieren möchte. Blöd ist natürlich immer, wenn die sich quer stellen, denn wer will schon vors Arbeitsgericht, wenn man danach noch in der Firma arbeiten möchte.
Gruß, Juliane
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Juliane,
zwischen "recht haben" und "recht bekommen" ist ein feiner Unterschied.
Und "dringende betriebliche" Gründe lassen sich immer finden, v.a. in größeren Firmen.
Gruß
Carmen
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.