Frage Elternzeit verlängern?

9 Jahre 1 Monat her #117524 von Käferlein

Hallo zusammen,

wie funktioniert das mit der Elternzeit Beantragung beim Arbeitgeber? Wenn ich ursprünglich gesagt habe 2 Jahre in Elternzeit zu gehen, habe ich dann während der dieser Zeit die Möglichkeit, die Elternzeit noch zu verlängern? Z.B. weil ich keinen Krippenplatz bekomme oder ich das Kind nicht für krippentauglich halte?

Wer weiß was und kann mir helfen?

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9 Jahre 1 Monat her #117526 von silbermond

Hallo,
Du kannst die Elternzeit verlängern, aber es kommt auf deinen Arbeitgeber an, ob er zustimmt. Im Prinzip kann er es ablehnen. Du hast aber auch die Möglichkeit z.b. teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Vielleicht wäre das eine Alternative.
Lg

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9 Jahre 1 Monat her #117527 von nici08

Hallo,

im Normalfall ist das kein Problem, soweit ich weiß ist dein AG verpflichtet Dir die Elternzeit zu gewähren, denn 3 Jahre sind Dein recht!!! Egal ob du das 3. Jahr im Anschluss an die ersten 2 Jahre nimmst oder erst später.
"Sie sollten wissen, dass sich die Elternzeit grundsätzlich auf zwei Phasen erstreckt. Die erste Phase sind die ersten 2 Jahre des Lebens des Kindes, die zweite Phase ist das 3. Jahr, dies kann bis zum 8. Lebensjahr des Kindes beantragt werden. Sie müssen also nicht 3 Jahre in Folge Elternzeit nehmen, sondern können erst 2 Jahre nehmen und später das 3. Jahr beantragen. Viele Elternteile nehmen das 3. Jahr erst, wenn das Kind eingeschult wird, um ihm in dieser Zeit besonders beistehen zu können."
und hier noch etwas:
"Sie können Ihren Arbeitgeber nach den 2 Jahren darüber informieren, dass Sie ein weiteres Jahr in Elternzeit sein wollen. Schreiben Sie Ihren Arbeitgeber hierzu an. Der Arbeitgeber muss dies nicht genehmigen, es reicht aus, dass Sie ihn in Kenntnis setzen. Haben Sie allerdings erst eine Elternzeit über 1 Jahr beantragt und wollen dann verlängern, so kann dies vom Arbeitgeber abgelehnt werden. Dies kann unter Umständen sogar zur Kündigung führen, wenn Sie sich danach weigern, zu arbeiten."

Alles Gute,
nici08

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9 Jahre 1 Monat her #117528 von ibilile

Hallo,

ich würde mit der Personalabteilung reden, nur die können dir sagen, wie die situation in der Firma momentan aussieht. Kann sein, dass man sich darauf verlassen hat, dass Du nach 2 Jahren kommst, kann aber genauso sein, dass gar nicht so viel Arbeit für Dich da ist momentan und dass sie sich freuen, wenn du später kommen möchtest!

Von meiner Perso wurde mir damals empfohlen, länger zu beantragen (3,5J) und wenn ich vorher anfangen konnte (Erhalt eines Krippenplatzes), solte ich mich melden, damit geprüft wird wo und ab wann ich gebraucht werden kann. Zum Glück konnte ich meinen alten Arbeitsplatz wieder bekommen, zuerst als Teilzeit in der Elternzeit und dann normale Teilzeit.

Viel Erfolg!

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9 Jahre 1 Monat her #117530 von samith

Hallo!

Silvermond hat Recht. Der Arbeitgeber könnte ablehnen, wobei er bei diese Entscheidung nach billigem Ermessen zu treffen hat. Letztlich würde es dann auf eine Art Güterabwägung hinauslaufen, in der wiederum die Thematik zu Deinen Gunsten zu berücksichtigen wäre, dass Du keinen Krippenplatz bekommen hast (obwohl Du Dich rechtzeitig darum gekümmert hast natürlich).

Aber wenn Ihr so weit seid, könnt Ihr Euch gleich vor Gericht treffen - also erst mal: REDEN mit dem Arbeitgeber!

Ansonsten den Teilzeitanspruch nach dem Gesetz namens BEEG (bitte googeln, müssten ca. §§ 15 ff. sein) durchsetzen (der ist im Übrigen besser durchsetzbar als der "normale" nach dem TzBfG, das für jedermann gilt).

Generell gilt daher (hatte ja auch schon jemand geschrieben): Immer gleich die 3 Jahre beantragen (dann ist man auf der sicheren Seite was die Befreiung von der Arbeit betrifft) - und wenn man es sich anders überlegt, versuchen, früher zurückzukommen (wobei darauf auch kein Anspruch besteht, wenn der AG z.B. mangels freiem geeignetem Arbeitsplatz nicht will). Den absolut "goldenen Weg" ohne Fallstricke gibt es nicht. Daher nochmals: Reden, reden, reden - damit kommt man definitiv am weitesten (insbesondere bei kleineren Arbeitgebern).

VG
samith

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9 Jahre 1 Monat her #117536 von sunnilein

mach Dir keinen Kopf!
Nici08 hat Recht, die anderen Antworten hier stimmen nicht.
Wenn Du 2 Jahre EZ genommen hast, kannst Du kurz vor Ablauf (Frist weiß ich grade nicht, 8 Wochen wahrscheinlich), also wenn das Kind 1 Jahr 10 Monate ist (wenn die 8 Wochen Frist stimmt") nochmal um ein Jahr EZ einfach so verlängern, ob der Arbeitgeber will oder nicht!
Du mußt ihn nur informieren, nicht beantragen! Das wissen die meisten Eltern nicht!
Einfach schreiben: hiermit verlängere ich meine Elternzeit vom xxx (Datum des 2. Geburtstags) bis zum xxx (Datum des 3. Geburtstags).
Es ist natürlich trotzdem zu empfehlen, sich mit dem Chef gut zu stellen, wenn man danach z.B. nur Teilzeit statt wie vorher Vollzeit kommen will.
Aber rein rechtlich ist es nur an Dir, ob Du die 3 Jahre nimmst oder nicht.
Du bist nur an Deine erste Entscheidung, 2 Jahre daheim zu bleiben, gebunden gewesen, der Rest ist im Prinzip offen und die Firmen wissen das auch!
Gönn Dir die Zeit - die Kinder sind so schnell weit weg! Das kommt nicht mehr wieder (meine sind schon große Grundschulkinder).
Alles Gute!

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9 Jahre 1 Monat her #117582 von samith

Sorry, sunnilein, aber so ist es definitiv rechtlich nicht.

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9 Jahre 1 Monat her #117584 von ein Gast

Aus aktuellem Anlass kann ich dir meine Situation schildern.

Ich habe die vollen drei Jahre Elternzeit in Anspruch genommen.
Vor dem Mutterschutz habe ich bereits mit meinem Chef gesprochen und ihm mitgeteilt, dass ich Teilzeit in Elternzeit nach einem Jahr Elternzeit komplett zu Hause arbeiten möchte. Mein bisheriger Arbeitsvertrag ruht im Hintergrund. Diesen Anspruch hat man tatsächlich! Wenn du einen Personalreferenten hast, nimm doch Kontakt mir diesem auf und frage nach.
Zum Punkt... Ich hatte das abgesprochen und mich dann allerdings dazu entschieden meine Rückkehr doch nochmal um ein halbes Jahr zu verlängern. Hatte allerdings auch noch keinen vertrag unterschrieben. Hätte ich vorher schon unterschrieben (Teilzeit in Elternzeit-Vertrag) dass ich nach einem Jahr wiederkehre, dann hätte ich entsprechend der arbeitssituation antreten müssen, egal ob ich einen Krippenplatz habe oder nicht. Meine Verlängerung um ein halbes Jahr war somit problemlos. Allerdings ist es so, je nach Arbeitgeber, dass man es schriftlich festhalten muss, ob man das dritte Jahr Elternzeit zu einem anderen Zeitpunkt antreten möchte. Ich würde es nicht verfallen lassen und dir zu einem Teilzeit-in-Elternzeit-Vertrag raten. Ob und wie du nach den drei Jahren deinen ursprünglichen Arbeitsvertrag veränderst, kannst du immer noch dann entscheiden. ehrluch gesagt finde ich es erfreulich auch über andere Themen zu sprechen und etwas anderes zu tun :)
Außerdem finde ich persönlich, dass nach eineinhalb Jahren Erzieher doch besser wissen, wie ein kind gefördert werden kann, bevor ich zu sämtlich Kursen und nachmittäglicher Betreuung hetze, um festzustellen, dass die Kosten sich vermutlich mit einem Krippenplatz decken und ich mein " Gehirn" in eine andere Richtung bewege. Und letztendlich ist es eine kleine Auszeit und persönlich finde ich, dass man die gemeinsame Zeit, ganz anders nutzt :)

Meinem Kind tut dir krippe gut, mir nicht :evil: weil das Kind frech wird, aber ich bin glücklich, weil ich merke, dass es einfach Grenzen testet und sich frei entfaltet.... Und das raubt Nerven :) allerdings ist es schön dies zu beobachten!

Man kann über alles reden und sie werden dir mitteilen, das möglich ist.
Alles Gute für dich!

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9 Jahre 1 Monat her - 9 Jahre 1 Monat her #117607 von sunnilein

hatte doch die Rechtslage richtig im Hinterkopf (sorry: silbermond und samith haben hier in diesem Falle nicht Recht, käferlein wil nach 2 jahren EZ verlängern!!)

www.haufe.de/personal/personal-office-pr...10413_HI2352622.html

Zitat daraus:
"Das 3. Jahr der Elternzeit stellt keine Verlängerung dar, sondern die Geltendmachung des bis zum 3. Lebensjahres fortbestehenden Elternzeitanspruchs. Auch aus der Rechtsprechung des BAG lässt sich das ableiten..."

es ist aber anders, wenn man nur 1 Jahr EZ nimmt und dann noch ein 2. Jahr will, weil man 2 Jahre an seine Entscheidung gebunden ist, Vorsicht!
Aber hier in dem Fall (von käferlein) nicht relevant, weil sie ja von vornherein 2 Jahre EZ verlangt hatte.
Und es stimmt nach wie vor: man kann EZ verlangen (einfach sagen, dass man sie nimmt) und muß sie nicht beantragen oder auf Genehmigung warten.

Daher rate ich allen, die eh eher länger daheim bleiben wollen, immer erstmal 2 Jahre EZ zu nehmen und danach nochmal z.B. ein Jahr zu verlängern!

Die Frist zum Verlängern ist übrigens anscheinend wie vor 10 Jahren immer noch 7 Wochen (vor dem 2. Geburtstag, wie in unserem Fall hier).

Falls man doch zwischendrin TZ für den selben Arbeitgeber oder auch gerne einen anderen! (das muß man genehmigen lassen) arbeitet, unbedingt nicht den alten Arbeitsvertrag ändern, sondern ruhen lassen und einen zusätzlichen, befristeten TZ-Vertrag mit dem selben AG abschließen!! Sonst ist der alte, wahrscheinlich bessere Arbeitsvertrag (z.B. weil unbefristet) weg!!!!

Auch gute Quellen:
meine-kuendigung.de/elternzeit-verlaengern/
www.elterngeld.nrw.de/elternzeit/haeufigeFragen/index.php

Übrigens halte ich von Krippen"erziehung" leider leidlich wenig (gar nichts!), wenn ständig das Personal wechselt oder ausfällt. In den ersten 3 Jahren ist eine gute Bindung das A und O für das gesamte weitere Leben und persönliche Entwicklung/Fähigkeiten. (Tschuldige kaethe80, kann 0 zustimmen. Das Kind lernt v.a. z.B. Sprache beim Einkaufen mit den Eltern etc.)
Ist sogar für Kindergartenkinder schon echt hart, wenn ständig das Betreuungspersonal wechselt/ausfällt etc...(überall in München!!) Die Situation hier ist einfach nicht mal marginal ausreichend, zu Lasten der Kinder! Und diese Bastel-Beruhigungs-Kacke etc. nervt die Kinder sowieso alle!
Was soll dieses eine Jahr mehr oder weniger Arbeiten (sogar voll für Rente angerechnet!), zum Glück ist die Arbeitssituation hier gut, wir werden locker eh alle bis 75 arbeiten müssen, und es kommen auch nicht genügend viele, gute junge Leute nach auf den Arbeitsmarkt.
Kein Stress, Mamas! Es gibt noch anderen Jobs, v.a. in den nächsten 30-40 Jahren!

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9 Jahre 1 Monat her #117656 von samith

sunnilein, ist Dir vielleicht schon mal die Idee gekommen, dass es hier im Forum auch Fachleute zu gewissen Themen gibt? Im Internet recherchieren ist ja schön und gut, aber vielleicht sollte man dieses Medium nicht überbewerten ... Nur so eine Idee, ich werde hier nicht weiter Rechtsauskünfte geben. Aber ich denke, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist immer noch besser informiert als jemand, der offenbar alles, was im Internet steht, glaubt.
Belassen wir es dabei - vor Deinem Selbstbewusstsein ziehe ich allerdings den Hut!

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9 Jahre 1 Monat her - 9 Jahre 1 Monat her #117662 von ein Gast

Hallo Samith,

bist Du denn Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass sunnilein Recht hat. Der Rechtsanspruch gilt für die ersten drei Lebensjahre, und wenn man erst 2 Jahre nimmt und dann das dritte Jahr DIREKT anschließen will, reicht die Benachrichtigung des Arbeitgebers. Nur, wenn man das dritte Jahr erst später, d.h. nach dem 3. Geburtstag nehmen will, muss der AG einwilligen. Und wenn man den AG zwischenzeitlich wechselt, sowieso. Es gibt übrigens neue Regelungen ab 1. Juli 2015, ich weiß aber nicht, ob die ab dann generell oder nur für Geburten ab diesem Datum gelten (ab dann kann man 24 Monate auf später übertragen und die Zustimmung des AG ist auch dafür nicht mehr nötig!). Ich glaube übrigens nicht alles, was im Internet steht, aber das wurde vom Familienministerium veröffentlicht ...)

Aber am besten wirklich in der Personalabteilung nachfragen. Bei größeren Firmen dürften die öfter damit zu tun haben und müssten es eigentlich wissen.

Gruß
hasehase

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9 Jahre 1 Monat her #117670 von kddmg

Hallo Samith,

ich glaube weder alles, was im Internet steht noch Fachanwälten alles...
Wie erklärst Du Dir und uns denn den folgenden Paragraphen aus dem BEEG?

§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit

(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie
1.
für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und
2.
für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen
vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1, muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. .....

sunnilein und hasehase haben mit Ihren Ausführungen vollkommen recht! käferlein muss - da sie ihr drittes Jahr Elternzeit unmittelbar an die ersten beiden Jahre anschließen will, ihrem Arbeitgeber die Verlängerung lediglich spätestens sieben Wochen vor Inanspruchnahme mitteilen.

Gruß
kddmg


kddmg

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