Frage Wann geht Elternzeit los?

11 Jahre 8 Monate her #104147 von Vreni22

Hab mal ne Fragen:
Wenn ich ein Jahr Elternzeit nehme wann ist diese beendet?
Mag nach einem Jahr wieder meine alte Arbeit aufnehmen....
Ist das nach der Mutterschutzzeit, danach 1 jahr oder tag der Geburt 1 Jahr.
Mir geht es darum, wenn die Kleine anfang August zur Welt kommt, müsste ich ja dann auch nächstes Jahr anfang August wieder in die Arbeit und das ist dann genau da wo meine große nicht mehr in den Kindergarten kann (weil der zu hat) und die Schule ja erst mitte September startet! Oder aber zählt es erst nach den 8 Wochen Mutterschutz nach Geburt?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine?!?!

lg
vreni22

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11 Jahre 8 Monate her #104148 von Bigs

Hallo Vreni,

die Elternzeit geht mit der Geburt los. D.h. wenn Dein Kind z.B. am 15.8. geboren wird, dann endet Deine 1 jährige Elternzeit am 14.8. - es sei denn, Du teilst die Elternzeit mit Deinem Mann.

Die Elternzeit hat aber nichts mit der Erziehungszeit mit Deinem Arbeitgeber zu tun. D.h. Du kannst Deinem Arbeitgeber bis (ich glaube) 6 Wochen nach der Geburt mitteilen, daß Du gerne 1 Jahr und 2 Monate Erziehungszeit haben möchtest. Diese Zeit steht dir bis 3 Jahre zu.
Du mußt ja auch noch Zeit für die Eingewöhnung in der Krippe rechnen. D.h. kalkuliere lieber noch etwas Zeit mit ein, und sage dem Arbeitgeber, daß Du z.B. erst im Oktober/November das Arbeiten anfangen möchtest.

Viele Grüße
Bigs

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11 Jahre 8 Monate her #104149 von Vreni22

danke bigs!
kann ich auch das elterngeld für z.b. 1 1/2 jahre beantragen? (natürlich dementsprechend weniger monatl.)?

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11 Jahre 8 Monate her #104154 von Eulenmama

Hallo!

Das Elterngeld gibt es nur für 12 Monate. Du kannst dir den Betrag aber auf 2 Jahre auszahlen lasse --> kriegst dann halt nur die Hälfe im Monat. Im 2. Jahr darfst du auch dazuverdienen, weil dann der Bezugszeitraum vorüber ist!
Ich hoffe, es klappt alles!
LG Tabea

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11 Jahre 8 Monate her #104158 von Vreni22

also nur auf 1 jahr oder 2? auf 1 1/2 jahre geht es nicht oder?

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11 Jahre 8 Monate her #104160 von Bigs

genau, entweder 1 oder 2 Jahre.
Wobei bei 2 Jahren das Elterngeld pro Monat halbiert wird. Du bekommst deswegen nicht mehr.

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11 Jahre 8 Monate her #104163 von samith

Hallo Vreni22,

die Elternzeit ist im BEEG geregelt, dort §§ 15 bis 21. Das Gesetz findest Du auch im Internet, zB unter www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html .
Man kann maximal für 3 Jahre Elternzeit beantragen, wobei man sich nicht sofort für alle 3 Jahre entscheiden muss, sondern auch erst mal für die ersten zwei Jahre einen Antrag stellen kann und dann später (aber auch fristgebunden) für das dritte Jahr einen gesonderten Antrag. Der Nachteil, es mit zwei Anträgen zu machen, ist allerdings, dass der Arbeitgeber den Antrag für die Verlängerung um ein drittes Jahr leichter ablehnen kann als wenn man gleich für die kompletten drei Jahre beantragt.

Sofern Du INNERHALB Deiner Elternzeit (zB nach 15 Monaten) wieder arbeiten willst, hast Du (unter gewissen Voraussetzungen, vgl. insbes. § 17 Absatz 7 BEEG - lesen!!!) einen Anspruch auf Teilzeitarbeit (15-30 Wochenstunden), der sich leichter durchsetzen lässt als ein "normaler" Teilzeitanspruch. Sobald die Elternzeit beendet ist, wandelt sich das Teilzeitarbeitsverhältnis wieder in ein Vollzeitarbeitsverhältnis (also den vorherigen Zustand) um, ohne dass Du etwas tun musst.
Sofern Du allerdings sowieso wieder Vollzeit arbeiten willst, nimmst Du halt einfach kürzer Elternzeit.

Die Elternzeit BEGINNT im Anschluss an die Mutterschutzfrist (wegen deren Dauer vgl. das MuSchG). Die Dauer der Elternzeit verkürzt sich allerdings um die Dauer der Mutterschutzfrist (vgl. § 16 BEEG), man zieht also am ENDE der Elternzeit einen Zeitraum ab, der rechnerisch demjenigen der Mutterschutzfrist entspricht (i.d.R. 8 Wochen). Wird Dein Kind also zB am 01.08.2012 geboren und Du beantragst zB ein Jahr Elternzeit, beginnt die Elternzeit zwar erst einige (i.d.R. 8) Wochen nach der Geburt (mit Ablauf der Mutterschutzfrist), endet jedoch schon am 01.08.2013.

Aus eigener Erfahrung würde ich 3-6 Wochen Eingewöhnungszeit in der Krippe einkalkulieren. Fängt die Krippe im September 2013 an, würde ich also auf jeden Fall Elternzeit bis 15. Oktober 2012 beantragen (anbei: Man muss nicht volle Jahre oder Monate beantragen).

Wichtig: Der Antrag auf Elternzeit ist form- und fristgebunden! Er ist schriftlich (keine Mail, kein Fax, sondern Brief mit Originalunterschrift) an den Arbeitgeber zu richten und muss dort spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen, vgl. § 16 BEEG.

Sofern keine Früh- oder Mehrlingsgeburt, beträgt die Mutterschutzfrist 8 Wochen (vgl. § 6 MuSchG). Das heißt für die Praxis: Sobald Dein Kind auf der Welt ist, hast Du EINE WOCHE (!!) Zeit, um den schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber einzureichen (Eingang des Schreibens dort). Dort schreibst Du nur, dass Dein Kind am .... auf die Welt gekommen ist und Du für die Dauer von .... Monaten (oder maximal bis zu seinem 3. Geburtstag) Elternzeit beanspruchst.
Sofern Du in Erwägung ziehst, während der Elternzeit in Teilzeit nach dem BEEG arbeiten zu wollen, kannst Du das in dem Antrag auf Elternzeit schon mal erwähnen, aber schreib dann dazu, dass Du einen entsprechenden Antrag noch fristgemäß einreichen wirst (die entsprechenden Fristen findest Du auch im BEEG).

Gute Nerven mit den ganzen Formalien vor und nach der Geburt!

Beim Thema ElternGELD bin ich nicht ganz so fit, daher schreibe ich dazu mal lieber nicht viel. Ich glaube allerdings auch, dass Du das max. ein Jahr beziehen kannst (in der Realität sind es ja keine 12, sondern nur ca. 10 Monate, da auch hier eine Anrechnung der Mutterschutzzeit und entsprechender Vergütung durch den Arbeitgeber erfolgt). Du hast aber auch die Wahl, die Bezugszeit zu verdoppeln (dazwischen allerdings nichts), dann erhälst Du halt durchgehend nur den hälftigen monatlichen Betrag. Aber wie gesagt: Da bin ich mir nicht zu 100% sicher.

Viele Grüße und alles Gute für die Geburt!
samith

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11 Jahre 8 Monate her #104167 von -sunshine-

Du kannst beantragen, dass dir das Elterngeld auf 2 Jahre ausgezahlt wird, kannst dann aber nach 1,5 Jahren dir den restlichen verbleibenden Betrag auf einmal auszahlen lassen.
In dem 2ten Jahr darfst du dann auch wieder voll arbeiten, da das in diesem Sinne keine Elternzeit mehr ist.
Da muss man auch aufpassen, denn falls du planst bald wieder ein Kind zu bekommen, wird diese Zeit auch als Berechnungsgrundlage für dein nächstes Elterngeld genommen. Sprich - hast du nichts verdient, bekommst du auch nur den Midestsatz von 400€.

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