Frage HILFE!!Partnermonat beantragen Fragen über Fragen

11 Jahre 1 Monat her - 11 Jahre 1 Monat her #108888 von Milchschnitte

Hallo liebe Eltern,

mein Mann hat beschlossen die 2 Monate Partnermonate in Anspruch zu nehmen.
Das Baby ist da und ich bin derzeit mit den Kindern zuhause.

Leider weiß ich nicht, auf was wir alles achten müssen.
Uns würde interessieren, auf was wir alles achten müssen.

Wo müssen wir überall die Anträge stellen?
Hat es steuerliche Nachteile für uns?
Wie ist eure Erfahrung mit den Arbeitgebern?
Gibt es Fristen an die wir uns halten müssen?
Bis spätestens "Wann" müssen wir den Antrag stellen?
Kann man auch 2 Monate Elternzeit nehmen, wenn das Kind schon 1,5 Jahre alt ist?

freue mich auf Eure Rückmeldungen

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11 Jahre 1 Monat her #108891 von bixi

Hallo,

also erst mal muss dein Mann seinem Arbeitgeber Bescheid geben. Der sieht es nicht so gerne, wenn es spontan passiert. Bei uns will der Arbeitgeber das drei Monate im vorraus wissen. Nur wenn man direkt nach der Geburt Elternzeit nehmen will, geht das auch kurzfristiger, aber man sollte es trotzdem rechtzeitig vorher ankündigen.

Dann hat es steuerliche Nachteile, weil das Elterngeld unter progressionsvorbehalt gezahlt wird. Das bedeutet, du muss auf das Geld selber keine Steuern bezahlen, aber bei der naechsten Steuererklaerung wird es auf das Gesamteinkommen angerechnet und moeglicherweise naechtraeglich Steuern erhoben. Du kannst auch Kinderbetreuungskosten fuer die Monate nicht mehr steuerlich geltend machen. Aber wenn einer zu Hause ist, kannst du das eh nicht.

Dein Mann "verliert" auch ca. 4 Tage von seinem Jahresurlaub und wenn sein Gehalt provisions/bonus-abhaengig ist, kann es dort auch Einschnitte geben. Das wuerde ich an seiner Stelle mal mit der Personalabteilung abklaeren.

Der spaeteste Zeitpunkt fuer Elternzeit mit Elterngeld ist der 13. und 14. Monat nach der Geburt. 1 1/2 ist zu spaet.

hoffe, das half ein wenig,
bixi

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11 Jahre 1 Monat her #108893 von Mietzi

Hallo,

also rein rechtlich muss dein Mann 7 Wochen vor geplanter Elternzeit die Sache bei seinem Arbeitgeber beantragen. Natürlich wird es gern gesehen wenn er es schnellst möglich meldet weil sich Vertretung usw. entspannter regeln läßt. Mit "Gegenwehr" des Arbeitgebers ist natürlich immer zu rechnen aber ablehnen können sie es eigentlich nicht. Mein Mann hat es damals direkt nach der Geburt angekündigt und ist dann Monat 13 und 14 daheim geblieben.

Für die Beantragung des Elterngeldes gibt es bei den Ehegatten einen Verkürzten Antrage wenn ich mich recht erinnere. So spart man sich wenigstens ein wenig Papierkram:-)!

Elternzeit kann dein Mann nehmen bis das Kind 3 Jahre alt ist. Ob er die 2 Vätermonate Elterngeld für das "große" Kind noch bekommt bin ich mir nicht ganz sicher, für das Baby aber auf jeden Fall. Da würde ich mal direkt bei euer zuständigen Stelle nachfragen. Das Betreuungsgeld von 100€ ab August gibt es auch nur wenn dein Kind nicht vor dem 31.07.2012 geboren ist.

Also kurz zusammengefasst:

Wo müssen wir überall die Anträge stellen? - Arbeitgeber, Elterngeldstelle

Hat es steuerliche Nachteile für uns? - ja Progressionsvorbehalt beim Elterngeld

Wie ist eure Erfahrung mit den Arbeitgebern? - es geht mit genügend "Vorlauf", sie gewöhnen sich an die Situation:-)

Bis spätestens "Wann" müssen wir den Antrag stellen? - 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit ist der Antrag spätestens zu stellen, Elterngeld geht auch später

Kann man auch 2 Monate Elternzeit nehmen, wenn das Kind schon 1,5 Jahre alt ist? - ja bis das Kind 3 Jahre alt ist hat dein Mann ein Recht auf Elternzeit auch länger als 2 Monate

Viele Grüße
mietzi

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11 Jahre 1 Monat her #108912 von samith

Hallo milchschnitte,

da die Themen Elternzeit und Elterngeld derart komplex und vielschichtig sind und sich der Gesetzgeber insbesondere beim Thema Elterngeld bemüht hat, es möglichst kompliziert zu gestalten (!!), würde ich Dir raten, folgende Broschüre des Ministeriums in aller Ruhe von A bis Z zu lesen:

www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikation...ionen,did=89272.html

Ansonsten kann man hier Romane schreiben - und vergisst dann ggf. doch einen Punkt, der gerade in Eurem Fall wieder alles auf den Kopf stellt. Viel zu riskant. Also: Broschüre lesen ist m.E. unerlässlich! (... leider ....!!)

Aber wer es geschafft hat, Elternzeit und Elterngeld erfolgreich zu beantragen, kann sich jedenfalls sicher sein, dass ihn im Leben nichts mehr so leicht umhaut! ;-)

Viel "Spaß" bei der Broschüren-Lektüre!
samith

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