Frage Wieviel Informationen in Elternzeit

11 Jahre 8 Monate her #104281 von Nainai

Hallo zusammen,

Ich bin momentan in Elternzeit, fange aber im Herbst wieder an zu arbeiten und habe deswegen schon wieder mehr den Job im Kopf in den ich zurückkehre.

Nun ist es aktuell so, dass sich einiges im Unternehmen tut, was wahrscheinlich unter anderem auch Personalkonsequenzen hat. Das Personalthema ist aber mehr gerüchteküchig, aber wohl sehr wahrscheinlich.
Ich habe dies großteils über Presse und Kollegen erfahren und wurde nicht offiziell über die doch grossen Veränderungen informiert.
Empfinde das gelinde gesagt als Frechheit u habe dies meinem Chef so kundgetan und wurde als unwichtige, nervige Mama hinstellt, die doch froh sein soll, wenn sie überhaupt wiederkommen darf ;-)
Nun ja die Antwort und die daraus hervorgehende mangelnde Wertschätzung ist ein anderes Problem, aber weiß jmd von euch zufällig, ob der Arbeitgeber Mitarbeiter in Elternzeit in gleicherweise wie "normale" Mitarbeiter informieren muss oder ähnliches?

Danke für eure Hilfe!
LG
Nainai

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11 Jahre 8 Monate her - 11 Jahre 8 Monate her #104282 von ein Gast

Gewerkschaft, Anwalt für Arbeitsrecht oder

vielleicht findet sich hier ein Ansprechpartner:

www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/weitere-internetangebote.html

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11 Jahre 8 Monate her #104283 von ein Gast

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11 Jahre 8 Monate her #104284 von demmi

hallo,

na die gewerkschaft kann da mit sicherheit weiterhelfen!
die sind doch dafür da und wissen alles über arbeitsrecht.
und als mitglied muß man für hilfe und informationen auch gar nichts bezahlen, im gegensatz zu einen anwalt.

viel glück!
lg
angie

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11 Jahre 8 Monate her #104285 von ibilile

Hallo,

habtIhr einen Betriebsrat?

Mir wurde damals von meinem Arbeitgeber gesagt, dass sich die Mitarbeiterin informieren soll, den Kontakt pflegen soll und dass ein Besuch immer wieder seeeeehr gerne gesehen wird...

Alles Gute.

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11 Jahre 8 Monate her #104288 von Nainai

Hallo Ihr,

Danke schonmal für eure Antworten.
Anwalt ist natürlich eine Option, aber ganz so viel Aufwand wollte ich der Sache doch nicht widmen ;-)

Enen Betriebsrat gibt es ja. Was es allerdings bringen würde den zu kontaktieren ist ja fraglich?

Ich habe mich informiert, Besuche gemacht und Präsenz gezeigt und das ist dann der Lohn dafür.
Muss man sich als Mama, die Teilzeit zurückkommt damit abfinden Mitarbeiter 2. Klasse zu sein? Den Eindruck gewinne ich stark.
Ich hätte einfach nur gerne für mein nächstes Gespräch gewusst, wie es rein rechtlich aussieht. Kann man den Mitarbeiter in EZ ignorieren oder muss er informiert werden?
Leider haben ich keinen Anwalt im Bekanntenkreis mit dem Arbeitsgebiet.
Danke euch!

Lg
Nainai

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11 Jahre 8 Monate her #104290 von Mausenase

Huhu,

also ich arbeite in einer großen Anwaltskanzlei, bin aber auch jetzt noch in Elternzeit. Ich wurde auch nicht informiert, sondern bei uns soll man auch weiterhin "Interesse zeigen" und den Kontakt pflegen.

Aber auch ich muss ganz ehrlich sagen, wenn ich nach meiner Elternzeit zurückkehren werde, bin ich auch Mitarbeiter 2. Klasse, so schlimm es auch klingt. Ich werde auch in Teilzeit anfangen und da wird schon die Nase gerümpft ...

LG

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11 Jahre 8 Monate her #104291 von Liese68

Hi,
ich arbeite in einem Unternehmen mit ca. 1.000 MItarbeitern (und Betriebsrat) und wurde in der Elternzeit auch nicht aktiv informiert. Meine Informationen hatte ich von Kollegen, mit denen ich privat Kontakt gepflegt habe. Gelegentlich kam ich auch mal vorbei, da hab ich dann die neuesten Gerüchte erfahren.
Bei uns werden Mütter/Väter in Elternzeit auch nicht zu Weihnachtsfeier o.ä. eingeladen. D. h., sie sind natürlich willkommen, bekommen aber keine Einladung per Post oder Anruf. Da die Einladungen intern über das Intranet laufen, bekommen sie es aber gar nicht mit, wenn sie nicht selber mal nachfragen oder durch nette Kollegen informiert werden.
Wie das rechtlich ist, weiß ich leider auch nicht.
Übrigens habe ich auch manchmal das Gefühl, als Teilzeitkraft nicht ernst genommen zu werden. Z.B. wird bei Terminen nicht darauf geachtet, ob ich im Haus bin - habe gehört, dass es Unternehmen gibt, wo dies selbstverständlich ist (z.B. Gruner & Jahr in Hamburg). Hier heißt es dann halt "TJa, kann ich keine Rücksicht drauf nehmen."

Liese

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11 Jahre 8 Monate her #104294 von Littlecorbie21

Wenn es nur "gerüchteküchige Änderungen" sind, was erwartest Du Dir dann ... . Sollen Dich Deine Kollegen wirklich wegen jedem Eventuellfall kontaktieren?

Selbst wenn es sich um tatsächliche Personalentscheidungen handelt, wie soll der AG dies seinen MA mitteilen die nicht im Unternehmen "verfügbar" sind ... es wird bei diesen Bekanntgaben ja auch keine Rücksicht darauf genommen, ob ALLE Mitarbeiter im Haus sind - Urlaub, Krankheit, Fortbildung, Kundenbesuch etc. Irgendeiner fehlt immer ...

Wie soll der AG Euch den informieren, Euch ständig auf dem lfd halten? Würdet Ihr das im Umkehrschluss eigentlich auch wollen? Ständig (!!) erreichbar sein, um ja nix zu verpassen? Den eine Filterung auf Wichtig oder Unwichtig kann man nicht vornehmen ...

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11 Jahre 8 Monate her #104295 von Bigs

Hallo Nainai,

Du schreibst "Das Personalthema ist aber mehr gerüchteküchig, aber wohl sehr wahrscheinlich".
Damit bestätigst Du ja, daß es nicht offiziell ist, daß es Umstrukturierungen gibt.
Klar, wenn es Gerüchte gibt, ist meist was Wahres dran. Aber sobald es nichts entschieden ist, ist es auch so, daß Du Dich nicht darüber aufregen solltest, daß Du noch nichts von Deinen Chefs erfahren hast. Wahrscheinlich wissen sie auch noch gar nicht, welche Aufgaben Du nach Deiner Elternzeit bekommen wirst.
Es muß Dir ja auch nicht der gleiche Job, nur ein gleichwertiger angeboten werden.

Nach meiner ersten Elternzeit habe ich durch meinen Mann, der in der gleichen Firma arbeitet wie ich, erfahren, wo ich wieder eingesetzt werden soll. Anschließend gab es aber noch eine Änderung.

Ich habe nach meinen Elternzeiten auch nicht mehr die großen Kunden, die ich vor meinen Kindern hatte. Aber irgendwie ist das auch verständlich, daß man eine Arbeit, die man sonst nur in 40 Stunden/Woche machen kann, nicht einer Halbtagskraft geben kann.

Zum Glück habe ich aber Kollegen, die, wenn es was zu feiern gibt, auch vormittags feiern, wenn ich noch da bin.

Viele Grüße
Bigs

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11 Jahre 8 Monate her #104296 von ibilile

Hallo nainai,

2. klasse weiß ich nicht, aber es ist sicher nicht mehr wie vorher als gesunde Vollzeitkraft ohne Kind und wie bei Bigs, sind auch bei mir die Aufgaben etwas anders (kaum eigene Kunden zu Betreuen, aber Springerin, wodurch man eine gewisse Flexibilität erlangt und viel lernt).

Bei uns ist es so, dass es einige Teilzeitkräfte gibt. Dann kann man keine Rücksicht darauf nehmen, weder für Feier noch Besprechungen. Wenn man eine Besprechung verpaßt, wird man getrennt informiert oder wenn es super super wichtig ist, kommt man doch für 2 Stunden oder man macht die Webex von zu Hause aus etc... Unser wöchentliches Meeting ist Dienstags. da sind manche kollegen nie da. so ist es halt.

und wenn das kind krank ist, dann fühlt man sich 2. klasse, vor allem wenn man selber im anschluss auch noch krank wird und ingesamt 3 Wochen nicht da war...

wie wäre es, wenn du mit deinem chef ein gespräch führst und ihn selber deine fragen stellst?

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11 Jahre 8 Monate her #104298 von bixi

hallo,

Wie lange hast du denn Elternzeit genommen?

Ich war ein Jahr in Elternzeit und habe in der Zwischenzeit die HR News und Firmennews per email erhalten und auch gelesen. Einiges ist aber an mir vorbei gegangen. Ich hatte auch regelmaessig Kontakt zu meinen Kollegen. Als ich nach einem Jahr wiederkam, hat mir die IT einen neuen Account gegeben und war ueberrascht, dass ich den alten immer noch nutze, um emails etc. zu lesen.

Jemand der 4 Wochen Urlaub macht oder laenger krank ist, wird in der Regel auch nicht ueber Veraenderungen in der Zeit informiert. Oft aendern sich Aufgabenbereiche und Tätigkeiten nach der Elternzeit. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dich wieder auf deine alte Stelle einzusetzen und wenn du drei Jahre weg warst, muss deine neue Taetigkeit noch nicht mal deinen Qualifikationen entsprechen.

Sprich mit dem Betriebsrat, wenn dir getroffene Entscheidungen unklar erscheinen. Dafuer habt ihr ihn ja.

Alles gute fuer den Start,
bixi

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11 Jahre 8 Monate her #104307 von Donaldinchen

Hallo,

soweit mir bekannt ist, gibt es keine generelle Informationspflicht solange es den Mitarbeiter nicht direkt betrift. Auch wer aktuell im Unternehmen ist, wird nicht über alles informiert. Kommt auch auf die Unternehmensgröße an.

Wenn dann klar ist, wo du eingestzt wirst, nach deiner Elternzeit, solltest du allerdings schon informiert werden.

Eigentlich ist es aber im Interesse des Arbeitgebers, das Mitarbeiter in Elternzeit informiert werden. Dann dauert auch die Wiedereinarbeitung nicht so lange und die Mitarbeiterbindung ist höher. Man will ja als Arbeitgeber auch nicht, dass gute Mitarbeiter sich in der Elternzeit was anderes suchen.
Leider haben das noch nicht alle Arbeitgeber verstanden, sondern denken, das wäre zusätzlicher Aufwand....

Ich bekomme in Elternzeit sämtliche Newsletter, telefoniere mind. alle 4 Wochen mit meinen Kollegen/Chefin und komme auch alle 4-8 Wochen vorbei. Außerdem werde ich zu Feiern eingeladen. Aber auch das gibts erst seit ein paar Jahren.
Und man muss halt als Mitarbeiter in Elternzeit dran bleiben, sonst wird man schnell vergessen.

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11 Jahre 8 Monate her #104320 von samith

Hallo Nainai,

der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Mitarbeiter (ob nun Elternzeitlicher oder nicht) über Gerüchte etc. zu informieren. Der "Flurfunk" ist kein Produkt des Arbeitgebers, sondern der Belegschaft.

Sollte es zu einem Betriebsübergang i.S.d. § 613a BGB kommen (= Rechtsfrage), wird der Arbeitgeber Dich rechtzeitig informieren (müssen) - wie auch die anderen Mitarbeiter, die nicht in Elternzeit sind.

Ansonsten muss vom Arbeitgeber in vielen Fällen der Betriebsrat informiert werden, aber nicht der einzelne Mitarbeiter. Daher wende Dich an den Betriebsrat. Wenn dieser Deiner Einschätzung nach keine gute Anlaufstelle ist, habt Ihr womöglich den falschen Betriebsrat gewählt ... - das ist aber nicht Sache des Arbeitgebers - der BR ist "Euer" Organ, nicht dasjenige des AG.

Ansonsten ist es mE Deine Aufgabe, Dich durch Networking auf dem Laufenden zu halten (sofern Du das willst - andere sind ja zB froh, wenn sie eine Weile davon nichts hören).

Dass Du als Teilzeitkraft mit kleinem Kind "Arbeitnehmer 2. Klasse" bist, ist (jedenfalls in etwas höher qualifizierten Berufen) fast zwangsläufig so, denn man ist nun einmal nicht so einsetzbar wie eine Vollzeitkraft und man fehlt öfter wegen eines kranken Kindes. Das sind Fakten, die einfach so sind, aber das muss doch nicht unbedingt schlecht sein. Diese Phase geht vorbei.

Und ich für meinen Teil muss sagen, dass es durchaus auch seine Vorteile hat, wenn man nicht immer "an forderster Front" und mit entsprechenden Ansprüchen im Hinblick auf zeitliche Verfügbarkeit (sei es vom AG oder vom Kunden) und Verantwortlichkeit arbeiten muss. Ich arbeite seit 2 Monaten wieder und finde es im Vergleich zu früher super entspannend, da man eher arbeitet wie ein Berufsanfänger, also incl. viel Zuarbeit. Ist inhaltlich genauso anspruchsvoll wie vor dem Kind, aber man ist nicht dem Stress ausgesetzt, der entsteht, wenn jeder Kunde ständig und rund um die Uhr auf Dich zugreifen will, Du jedem das Gefühl geben musst, er sei der einzig wichtige, usw. usf.. Kommt natürlich auch darauf an, in welcher Art von Job Du arbeitest und wie viele Jahre Du vorher schon selbständig gearbeitet hast. Ich jedenfalls genieße den Zustand, auch und gerade weil ich ja weiß, dass er vorübergehender Natur ist.

Generell wäre ich eher vorsichtig, aus einer (wenngleich vielleicht nachvollziehbaren und ggf. auch berechtigten) Wut dem Chef in Deiner Situation derart die Meinung zu sagen. Klar, solange Du noch in Elternzeit bist (ich gehe mal davon aus, dass Du Teilzeit i.S.d. BEEG arbeitest), genießt Du besonderen Kündigungsschutz. Aber diese Zeit ist irgendwann vorbei - und manche Vorgesetzte vergessen nicht wirklich .... (ob sie nun im Recht waren oder nicht - völlig egal - am längeren Hebel sitzt in der Praxis meist der Arbeitgeber, jedenfalls sofern gut beraten - schon deshalb, weil der Arbeitgeber psychisch nicht so angreifbar ist wie der einzele Arbeitnehmer).

Da jemand geschrieben hat, dass es bei der Frage, welcher Arbeitsplatz Dir nach der Elternzeit angeboten werden muss, (auch) darauf ankommt, wie lange Du in Elternzeit warst: Diese Info halte ich persönlich für nicht richtig. Denn den Rahmen, innerhalb dem sich der Arbeitgeber bei der Wahl des Arbeitsplatzes bewegen kann, gibt der Inhalt Deines Arbeitsvertrages vor - und dieser Rahmen ändert sich nicht durch Zeitablauf.

samith

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