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Frage Buß- und Bettag, wohin mit den Kids?
- marge_simpson
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Hallo,
habt ihr schon eine Idee, was ihr mit euren kindern am buß- und bettag macht?
Könnt ihr euch frei nehmen oder kommt die Oma?
Mein Mann ist auf Geschäftsreise (ausgerechnet in dieser Woche!) und ich muss auch arbeiten.
Bin für jeden Vorschlag dankbar. am liebsten wäre mir eine geregelte betreuung.
Marge:(
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- mama062006
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Hallo,
wann ist das denn? Ich kenne den Tag nur aus den neuen Bundesländern, weiß gar nicht, wie das in München ist - ist das hier auch ein Feiertag?
lG
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- marge_simpson
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das ist am 17. November, die Kinder haben frei, es ist aber ein normaler ARbeitstag.
Marge
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- mama062006
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Alle Kinder?
Da muss ich heute gleich mal im KIGA nachfragen, ich glaube das ist an mir vorbei gegangen ...
lG
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Marge,
unsere Kirchen (kath. und ev.) veranstalten für die Grundschüler immer einen ökumenischen Kinderbibel-Tag. Dort hat meine Tochter die letzten 4 Jahre verbracht .
Sieh einfach mal nach, ob so etwas bei Euch auch angeboten wird. In der Sprengelgrundschule wurde die Info auch ausgeteilt.
Gruß
Carmen
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- Andra
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@mama062006: nein, nicht alle Kinder, aber auf jeden Fall alle Schulkinder. Das Absurde daran ist, dass zumindest die nicht-evangelischen Lehrer an diesem Tag arbeiten müssen und daher ohne Schüler in der Schule rumsitzen, während wir Eltern schauen müssen, wohin mit unseren Kindern
Zur ursprünglichen Frage: glücklicherweise ist es in unserer privaten Grundschul-Mittagsbetreuung seit Jahren Usus, dass die Kinder am Buß- und Bettag Schlittschuhlaufen gehen. Die älteren Geschwisterkinder dürfen mit. Das finde ich eine prima Sache.
Gruß
Andra
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- Peanut
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Hallo,
versuch es doch mal hier:
www.familienservice.de/
Ich meine, dass man dort auch Betreeung für Kids in solchen Fällen bekommt.
VG
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- ibilile
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Hallo peanut,
ist es nicht so, dass der Familienservice nur hilft, wenn Dein Arbeitgeber/der Deines Mannes, da Mitglied ist?
VG
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die beiden Kindergartenkinder gehen brav in den Kindergarten
die Große könnte in den Hort, aber die tolle Mutter die ich nun mal bin, nehme ich mir frei und wir beiden Mädels machen uns einen schönen Tag zusammen ohne die Kleinen und ohne Papi.....
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- ein Gast
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hier gibt es ein paar Adressen:
www.knirpsland.de/adressen/betreuung.htm
im jogolis gab es früher auch eine Kinderbetreuung....
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- nici08
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Hallo Marge,
vielleicht findest Du ja hier ne Lösung...
www.radiofamily.de/news/kinderbetreuung-am-buss-und-bettag.html
Gruß nici
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- marge_simpson
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oh, das ist ja super!!!
Danke für den Tipp.
Marge:)
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- GieSingers
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Hallo,
die evangelische Gustav-Adolf-Kirche in Ramersdorf (Hohenaschauer Str. 3, 81669 München) veranstaltet auch einen Kinderbibeltag, sh Gemeindebrief S. 13:
www.gustav-adolf.de/pdf/aufbruch_4_10.pdf
Detailinfos bite Anfragen bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter
Tel: 68 89 0238
Viel Spaß!
P.S. Übrigens kommt am Samstag 6. Nov der St. Martin mit Pferd! Sh auch: www.gustav-adolf.de/
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- skipper
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danke für den Tipp mit Gustav Adolf. leider steht dort nicht dabei, wann die Betreuung ist.
Weißt du schon mehr?
Skippy
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- GieSingers
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Hallo skippy,
wie geschrieben, bitte telefonisch oder per Mail unter den genannten Kontaktdaten anfragen
Ich habe die Info leider "verschlampt" da für mich nicht relevant, erinnere mich aber daß es ganztags mit Mittagesse war (kleiner Unkostenbeitrag für's Essen)
good luck
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- sunnilein
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Hallo zusammen,
ist dieses Jahr der Buß- und Bettag (Mi. 16.11.) auch wieder schulfrei? Im Internet hab ich nichts Vernünftiges gefunden und die Schulinfo-Mappe find ich leider gerade nicht...
Bin etwas verwirrt und mit einer Erstkläßlerin erst Schulneuling.
Danke, sunnilein
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- Milchtrinkerin
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Ja, dieses Jahr ist auch wieder schulfrei!
LG,
Milchtrinkerin
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- twoboys
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ist nicht jedes jahr schulfrei wenn es an einem wochentag ist
allen noch eine schönen tag.
schaut doch mal hier:
www.eltern-flohmarkt.de/index.php?ref=7386
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- ein Gast
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Da der
Buß- und Bettag
in Bayern ein staatlich geschützter Feiertag ist, ist an diesem Tag (der übrigens immer auf einen Mittwoch fällt und zwar den Mittwoch vor dem 23.11.) schulfrei.
Hier die nähere Erläuterung des
Ministeriums
:
"Das Entfallen des Unterrichts am Buß- und Bettag beruht auf Art. 4 Nr. 3 Feiertagsgesetz, einer 1995 geschaffenen feiertagsrechtlichen Bestimmung. Bekanntermaßen wurde der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag 1995 als Kompensationsleistung für den Arbeitgeberanteil im Zusammenhang mit der Einführung der ersten Stufe der Pflegeversicherung aufgegeben. Der Gesetzgeber gestaltete den Buß- und Bettag als staatlich geschützten Feiertag, was u. a. zur Folge hat, dass an den Schulen aller Gattungen der Unterricht entfällt.
Hintergrund ist, dass den bekenntniszugehörigen Arbeitnehmern sämtlicher öffentlicher und privater Betriebe und Verwaltungen grundsätzlich das Recht zusteht, von der Arbeit fernzubleiben. Bei Lehrkräften besteht aber die Besonderheit, dass sie wegen der Aufrechterhaltung des Unterrichts nicht problemlos einen Tag frei nehmen können. Das Recht würde für sie somit ggf. leerlaufen und sie würden damit gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern ungleich behandelt. Um dies zu vermeiden, entfällt der Unterricht an den Schulen am Buß- und Bettag.
Die Lehrkräfte haben an diesem Tag unterrichtsfrei, nicht aber dienstfrei: An vielen Schulen des Freistaates wird dieser Tag genutzt, um einen sogenannten Pädagogischen Tag abzuhalten, der aktuelle Aspekte aus Bildung und Erziehung thematisiert. Allerdings muss Lehrkräften, die dies wünschen, Gelegenheit zum Kirchgang gegeben werden.
Aufgrund der oben genannten gesetzlichen Regelung steht es auch nicht zur Disposition des Staatsministeriums, den Unterrichtsausfall am Buß- und Bettag aufzuheben. Hierzu wäre eine entsprechende Änderung des Bayerischen Feiertagsgesetzes notwendig, die allerdings aus den oben dargestellten organisationstechnischen Gründen nicht möglich ist.
Die Problematik der Kinderbetreuung am Buß- und Bettag ist dem Staatsministerium bekannt. Im Jahr 2005 wurden die Schulen durch das Staatsministerium schriftlich darüber informiert, dass Horte nicht flächendeckend zur Verfügung stünden bzw. am Buß- und Bettag nicht durchgängig geöffnet seien. Den Schulen wurde zudem freigestellt, "bei entsprechendem Bedarf in eigener Verantwortung geeignete Betreuungsmaßnahmen zu organisieren; dabei könnte auch die Kooperation mehrerer Schulen hilfreich sein." Erfahrungen der zurückliegenden Jahre zeigen, dass manche Schulen diese Möglichkeit aufgegriffen haben und eine entsprechende Betreuung an diesem Tag anbieten, teilweise in Zusammenarbeit auch mit außerschulischen Partnern. Ein Anspruch auf Betreuung durch die Schulen besteht jedoch nicht."
Damit bleibt er leider schulfrei.
Gruß
Carmen
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