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Frage brauche bitte euren rat...
- Becci
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hallo ihr lieben!
weiss jemand von euch wenn man sich arbeitslos meldet und dann ALG 1 bekommt, ob der unterhalt meiner tochter von meinem ex angerechnet wird?
und prüft das arbeitsamt auch automatisch den unterhaltsanspruch an mich oder muss ich das beantragen? mein ex und ich wollen uns eigentl. "ausser gerichtlich" einigen.
danke fürs lesen und hoffentlich bekomme ich antworten...
becci
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- isabell
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hallo,
algI hat mit dem unterhalt nix zu tun!
um algI zu bekommen, hast du ja gearbeitet. das bekommst du auch nur für max 1jahr. danach erhältst du algII oder auch hartz4 genannt. das ist sozialhilfe und bei der wird der unterhalt für die kinder mit einbezogen. ebenso wir dem unterhaltszahlenden (also deinem ex) das hälftige kindergeld in der berechnung zugesprochen.
für einen besseren überblick schau dir doch mal die düsseldorfer tabelle an. das sind vorgaben für unterhaltszahlungen.
du bzw. ihr könnt euch auch den unterhalt vom jugendamt berechnen lassen, das kostet nix und hat auch nix mit "gerichtlich" zu tun!
gerichtlich solltest du nur dann was regeln lassen, wenn sich der vater seiner unterhaltspflicht entzieht obwohl er zahlungsfähig ist. das jugendamt unterstützt euch in jeder weise bei friedlich/ freundschaftlicher trennung.
viel glück!
lg
isabell
unterstelle nie bösartigkeit, wo dummheit als erklärung reicht
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- Becci
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- Junior Boarder
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hallo isabell,
danke dir!!!!! habe dir ein pn noch geschickt....
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