Frage brauche bitte euren rat...

13 Jahre 10 Monate her #70782 von Becci

hallo ihr lieben!

weiss jemand von euch wenn man sich arbeitslos meldet und dann ALG 1 bekommt, ob der unterhalt meiner tochter von meinem ex angerechnet wird?
und prüft das arbeitsamt auch automatisch den unterhaltsanspruch an mich oder muss ich das beantragen? mein ex und ich wollen uns eigentl. "ausser gerichtlich" einigen.

danke fürs lesen und hoffentlich bekomme ich antworten...

becci

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13 Jahre 10 Monate her #70784 von isabell

hallo,

algI hat mit dem unterhalt nix zu tun!

um algI zu bekommen, hast du ja gearbeitet. das bekommst du auch nur für max 1jahr. danach erhältst du algII oder auch hartz4 genannt. das ist sozialhilfe und bei der wird der unterhalt für die kinder mit einbezogen. ebenso wir dem unterhaltszahlenden (also deinem ex) das hälftige kindergeld in der berechnung zugesprochen.

für einen besseren überblick schau dir doch mal die düsseldorfer tabelle an. das sind vorgaben für unterhaltszahlungen.

du bzw. ihr könnt euch auch den unterhalt vom jugendamt berechnen lassen, das kostet nix und hat auch nix mit "gerichtlich" zu tun!

gerichtlich solltest du nur dann was regeln lassen, wenn sich der vater seiner unterhaltspflicht entzieht obwohl er zahlungsfähig ist. das jugendamt unterstützt euch in jeder weise bei friedlich/ freundschaftlicher trennung.

viel glück!


lg
isabell

unterstelle nie bösartigkeit, wo dummheit als erklärung reicht ;-)

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13 Jahre 10 Monate her #70786 von Becci

hallo isabell,

danke dir!!!!! habe dir ein pn noch geschickt....

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