Frage Beratungsstelle Elternzeit/ Wiedereinstieg

14 Jahre 4 Monate her #61896 von kkoch

Hallo,
vielleicht weiss Einer von Euch, wo ich mich genau zum Wiedereinstieg in der Elternzeit beraten kann.
Irgendwie erzählt jeder was Anderes und jetzt würde ich gerne eine ofizielle Stelle haben.
Oder vielleicht hat auch einer das gleiche Problem gehabt.
Meine Tocher ist im Juni08 geboren. Ich habe noch Elternzeit bis Jun10 (2Jahre). Jetzt würde ich gerne aber schon wieder ab Feb arbeiten. Meine Firma bietet mir an, meinen Vertrag gleich auf TZ zu ändern.
Meine Freundin meint nun, ich soll auf jeden Fall bis zum 3 Jahr verlängern und TZ in der Elternzeit anmelden. So habe ich nun noch den Mutterschutz und müsste meinen Vertrag dann erst nach den 3 Jahren ändern oder wieder Vollzeit einsteigen.
Doch jetzt hat mir wieder jemand abgeraten, TZ in der Elternzeit zu machen, denn wenn man diesen befristeten Vertrag annimmt ist man danach kündbar. Ein Anderer erzählt wieder, dass der Hauptvertrag mir meiner Vollzeitstelle gar nicht angefasst wird und automatisch nach den 3 Jahren wieder beginnt.
Also ich hoffe, ich hab erklären können, was ich meine. Aber im Moment bin ich schon so gaga, dass man gar nicht mehr weiss was stimmt. Hab schon überlegt zum Anwalt zu gehen, um zu klären, was sicher im Vertrag stehen muss.
Also vielleicht hat ja EIner einen Tip, mit wem man sich mal unterhalten kann.
Lg
Christine

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14 Jahre 4 Monate her #61900 von ein Gast

Hallo Christine,

es kommt ja auf den Vertrag an, den dir deine Firma für die Elternzeit gibt...wobei es ja jetzt dann eh nur noch 6 Monate sind.

In Elternzeit kannst du so arbeiten, wie sie´s dir anbieten, danach läuft eigentlich dein vorheriger (also der, vor der ersten MuSchu) Vertrag weiter.

Du solltest dich dort erkundigen, was die dir anbieten. Sie können dir sicher auch am besten erklären, ie und was sich vertraglich für dich ändert.
Einfach versuchen, die sind meist ganz nett ;)

Ich werde einen Teil meiner Elternzeit auf 400-Euro-Basis (wahscheinlich in meiner Firma) arbeiten, danach dann auf teilzeit wechseln.
Unsere Personalabteilung hält da sehr viele Türen für uns Mütter auf.

Viele Grüße,
Nam

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14 Jahre 4 Monate her #61973 von tigerbär

Du solltest nicht Deinen "alten" bestehenden Arbeitsvertrag in einen TZ-Vertrag ändern. Denn dann ersetzt dieser Vertrag deinen alten Vertrag und Du kannst nach der Elternzeit auch nicht so ohne weiteres wieder in Deinen alten Vertrag (also z.B. Vollzeit) zurück.

Fakt ist - soweit ich weiss:
Während der Elternzeit ruht dein "alter" Vertrag quasi.
Wenn Du in der Elternzeit arbeitest, dann lass Dir einen Vertrag mit der Laufzeit Elternzeit geben. In dem sollte zu Deiner Sicherheit vielleicht noch stehen, dass diese Beschäftigung während der Elternzeit steht und vielleicht, dass alle anderen Regelungen (Urlaub...) genau wie in deinem alten Vertrag gelten.

Nach der Elternzeit hast Du dann als Ausgangspunkt wieder Deinen alten Vertrag (also wohl bei Dir Vollzeit). Jetzt kannst Du verhandeln, wieviel Du arbeiten willst.

Wenn Du jetzt Deinen "alten" Vertrag änderst in z.B. 10 Stunden pro Woche, müsste Dein AG nach der Elternzeit einer Aufstockung der Stunden nicht zustimmen. Betriebliche Gründe finden sich da derzeit schnell.

Zudem habe ich das bei vielen Freundinnen und Klientinnen erlebt, dass die Umwandlung des alten Vertrags genau aus diesem Grund gemacht wird: erst mal sehen, wie das mit der klappt und dann sind wir als Firma aus dem Schneider, wenn sie später wieder mehr arbeiten will. Zudem werden oft neue Bedingungen in diese neuen Verträge eingefügt und Du wirst vielleicht im Vergleich zu Deinem alten Vertrag schlechter gestellt.

Ich will da AG nichts unterstellen, aber sie versuchen halt auch oft sich möglichst gute Optionen zu schaffen.

zum dritten Jahr Elternzeit:
wenn Du jetzt bereits weisst, dass Du bist zum dritten Jahr unterhalb der vorgeschriebenen zeitlichen Grenzen bleiben willst, dann würde ich Dir bereits jetzt eine Verlängerung empfehlen. Du bist damit kündigungstechnisch besser gestellt. UND stell Dir vor, irgendetwas Unvorhergesehenes passiert und Du möchtest doch nicht Teilzeit arbeiten in der Elternzeit oder Du machst eine Weiterbildung oder oder. Dann ist das 3. Jahr Elternzeit u.a. auch aus Krankenversicherungsgründen attraktiv.

Daher im Zweifelsfall Rechtsberatung einholen, denn das ist eine ganz individuelle Geschichte. Gibts auch bei der Gewerkschaft.

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14 Jahre 4 Monate her #61981 von Jul

Hi,

Mein AG hat mir damals angeboten, dass ich für die 2,5 Monate zwischen meinen zwei Elternzeiten meinen vollen Arbeitsvertrag auf 19,5 h reduziere. Alle anderen Vertragsbestandteile sind gleich geblieben.
Mir wurde damals gesagt, dass das auch für jeden anderne Arbeitnehmer jederzeit möglich ist (theoretisch). Das hatte für den Chef folgenden Vorteil:
- ich war kein "Head Count" mehr, d.h. bei uns werden nur "Köpfe" gezählt, die mehr als 20 h arbeiten. Damit fällt man aus bestimmten Listen u.ä. heraus .... (zB bei Kürzungen, weil man ja "nicht zählt")!
Für mich hatte das folgenden Vorteil:
- wenn ich mit der Elternzeit fertig bin (da kann man ja bis zu 30h arbeiten) habe ich **Anspruch** auf einen 19,5h-Job.

Vielleicht kannst Du diese zwei Sachen -Elternzeit und Änderung des Vertrages- erstmal trennen, und den normalen Arbeitsvertrag so gestalten, wie Du ihn NACH der Elternzeit möchtest (Vollzeit, Teilzeit). Danach kannst Du überlegen, ob Du die Elternzeit weiterführen möchtest mit ihren Vorteilen (Kündigungsschutz, TZ bis 30h) oder sie beenden möchtest und evtl. für einen späteren Zeitpunkt aufbewahren möchtest (unbedingt schriftliches Einverständnis vom AG holen, sonst geht das 3.Jahr evtl. verloren)!

Beachten würde ich tatsächlich folgendes:
- den eigentlichen Arbeitsvertrag wirklich so gestalten (wenn möglich) wie es Dir NACH der EZ am besten passt! Also nicht auf 10 h drücken lassen, wenn Du später 20h arbeiten möchtest!
- prüfen, ob Dich der AG aus der EZ raus haben möchte, um Dich zu kündigen?!
- prüfen, ob der AG vielleicht einfach nur nett sein möchte und Dir einen TZ-Vertrag ermöglichen will, was sonst ja nicht selbstverständlich ist!

Einen "Vertrag mit der Laufzeit Elternzeit" gibt es so nicht - wenn Du in der EZ arbeitest, gibt es keinen neuen Vertrag sondern einfach nur einen A4-Seiten-Schrieb, so eine Art Zusatzvereinbahrung, in der steht, dass Du jetzt TZ in EZ arbeitet. Da steht dann normalerweise auch drin, wieviele STunden und an welchen TAgen (wichtig zb für FEiertage) Du arbeitest! Dein alter Vollzeit-Vertrag endet nicht, die Vereinbahrung dort drin gelten auch in der Elternzeit (es sei denn, in der Zusatzvereinbahrung wird da widersprochen). Beispiel: steht im Arbeitsvertrag ein 13. Monatsgehalt, dann bekommst Du das auch in TZ in EZ, ohne dass es in der Zusatzvereinbahrung explizit erwähnt wird! anderes Beispiel: wenn in Deinem ARbeitsvertrag zb STandort Hamburg drin steht, würde ich den Personaler bitten, dies in der Zusatzvereinbahrung anders zu formulieren, damit während der TZ in EZ der STandort München ist...nur so als Beispiel ...

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