Zitat von: Sevi vom 02/07/2008 11:53 Thema: Juhu! Wieder schwanger
Man kann für das erste Kind nur die Monate zurückstellen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, maximal dürfen 12. Monate zurückgestellt werden, Rückstellung immer beantragen auch wenn nur 1. Kind da ist, wer weis man man es später /z.B. 1. Schuljahr, längere Krankheit d. Kindes usw brachen kann.
Hallo Sevi,
wie hast Du das beantragt? Bin über jeden Tipp dankbar.
Ich muss ab Oktober wieder arbeiten, dann ist meine Tochter 13 Monate. Verfallen dann die Monate 14 bis 24? Bin ich schon zu spät mit der Beantragung?
Schon mal vielen vielen Dank.
D.D.