Frage Anspruch auf Resturlaub?

15 Jahre 3 Monate her #29847 von julchen

Guten Morgen ihr Lieben,
ich habe noch eine Frage.
Ich habe seit dem 11.05.07 ein BV bekommen. Bin seit dem 06.02.08 im Mutterschutz.
Bevor ich das BV bekommen habe, habe ich meinen Resturlaub und meine Überstunden genommen sodass, ich für 2007 keine weiteren Urlaubstage mehr hatte.
Wie sieht es in der Zeit des BV im neuen Jahr (also ab 2008) aus? Habe ich wieder erneuten Anspruch auf Urlaubstage?
Freue mich über Antworten.
LG Julchen


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15 Jahre 3 Monate her #29848 von ein Gast

Hallo julchen,

ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du für 2007 die vollen Urlaubstage bekommen hast trotz Beschäftigungsverbots, oder? Da auch während des Beschäftigungsverbots Dein Arbeitsverhältnis weiter besteht, hast Du weiterhin Anspruch auf Urlaubstage. Das gilt auch für die Zeit des Mutterschutzes. Erst wenn Du in die Elternzeit eintrittst, "ruht" Dein Arbeitsverhältnis und entsprechend hast Du auch keinen Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch ist natürlich nur anteilig entsprechend der "gearbeiteten" Monate (Jahresurlaub : 12 Monate * Anzahl der Monate, die formal noch gearbeitet wurden).

Gruß

Carmen

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15 Jahre 3 Monate her #29859 von julchen

Hallo Carmen,
danke für Deine schnelle Antwort:)
Ja, ich habe die vollen Urlaubstage von 2007 bekommen. Das war noch vor dem BV.
Verfällt mein Anspruch der Urlaubstage bis Ende des MS auch nicht bis nach der Elternzeit?
LG Julchen


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15 Jahre 3 Monate her #29865 von isabell

hallo,

nein dein urlaub verfällt nicht, denn dein arbeitsverhältnis ruht. selbst wenn du während der elternzeit kündigen würdest, hast du anspruch auf auszahlung deines bis dahin gesammelten urlaubes. bei mir ist das im moment genauso, da im mär2004 meine elternzeit begann und ich den resturlaub immer noch vor mir herschiebe. das zweite kind kam nach 2jahren und der urlaub steht immer noch auf meinen gehaltszetteln, wobei es meine damalige firma in der form jetzt nicht mehr gibt. aber ich habe es schriftlich bestätigt bekommen, daß der urlaub nach ende meiner zweiten elternzeit ausbezahlt wird, bzw. müßte ich halt dann erst 7tage später wieder zu arbeiten anfangen....da das nicht möglich ist, wird er mir ausbezahlt.


lg
isabell

unterstelle nie bösartigkeit, wo dummheit als erklärung reicht ;-)

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15 Jahre 3 Monate her #29867 von julchen

Hallo isabell,
danke für die Antwort.
Mai, das ist alles so kompliziert, wenn man sich nicht auskennt:P
Habe mittlerweile auch schon beim Steuerberater meines Chefs angerufen und nachgefragt, aber die konnten mir noch keine Antwort darauf geben, weil sie solch einen "Fall" noch nicht so oft hatten:blink:
Sie wollten mich später nochmal zurückrufen. Bin gespannt, was sie mir dann sagt.
Gut zu wissen, dass es hier Mütter gibt, die sich damit auskennen;)
LG Julchen


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15 Jahre 3 Monate her #29873 von chucky2602

ich hatte bei meiner Tochter auch BV und die Personalabteilung kann dir Auskunft über Urlaubsanspruch geben, habe meinen Urlaub nach MS genommen -weil Geld vom Arbeitgeber daraus resultiert und bin anschließend in Erziehungsurlaub gegangen

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15 Jahre 3 Monate her #29876 von julchen

Oh, daran hab ich auch noch nicht gedacht:blink: Danke für die Info;)
Also die Kollegin der Sachbearbeiterin von meinem Chef meinte auch, dass ich noch Anspruch bis nach dem MS habe. Wie Isabell auch schon meinte.
Danke für eure Hilfe.
LG Julchen


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15 Jahre 3 Monate her #29877 von julchen

@chucky: aber der EU endet doch mit dem 1. Geburtstag des Kindes, oder? So wurde es mir erklärt. Die meisten nehmen den Resturlaub nach dem EU um den Geburtstag noch zu "feiern"...
Viel Geld würde eh nicht mehr rauskommen, denke ich....


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