hi mädels...
da ich nun endlich die teilzeitabsage meiner firma habe, steh ich jetzt vor dem nächsten problem.
kurz: ich brauch nen TZ-job und ne kinderbetreuung gleichzeitig!!!
Nun dacht ich mir, ich such mir in "omanähe" ne arbeit, daß notfalls jemand für junior da ist und meld ihn dann auch dort im ort zum KiGa an (die nehmen ab 2 jahren)
so... wer weiß nun, wie das abläuft, wenn man ein "stadtkind" im umland anmelden will?
die kindergärtnerin vom ort meinte, der zuständige kiGa würde dann an sie zahlen... aber in münchen gibts ja keinen zuständigen *g*..also geld muß da hin, is klar, aber wie melde ich das..usw.
schon mal wieder danke im vorraus
LG und nen guten Rutsch
Lua
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Hallo Lua,
erkundige Dich beim Schulreferat der Stadt. Wenn ich es richtig im Kopf habe, muss nach dem neuen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz die abgebende Gemeinde (also München) zustimmen. Nur dann erhält die aufnehmende Gemeinde die staatliche Förderung ("Oma-Gemeinde"). Die abgebende Gemeinde wird dies nur tun, wenn sie eine Unterversorgung an Kindergartenplätzen hat (und damit sollte München ja eigentlich zustimmen). Das kann aber durchaus von Deinem Stadtviertel abhängen. Ob München generell zustimmt, weiß ich leider auch nicht. Ich bilde mir ein, dass da mal ein Artikel in der SZ war, wo´s gerade um einen solchen Streit ging und die Stadt hart blieb. Ohne die Zustimmung läuft nichts, denn die aufnehmende Gemeinde wird das Kind nicht ohne Förderzusage nehmen.
Gruß
Carmen
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hi,
du musst erst mal eine platzzusage haben vom gewünschten kiga und dann einen antrag stellen auf übernahme der kosten bei der stadt münchen(komplementärfinanzierung), denn münchen wäre für dich zuständig und muss dir einen platz geben.. eigentlich. so weit ich weiss hat sich die stadt münchen aber oft geweigert mit der begründung das wäre zu viel verwaltungsaufwand. nach dem neuen baykibig dürfen sie das aber nicht mehr so ohne weiteres-
ich würde dir raten, hier nochmal nach zu fragen:
www. berufstaetige-muetter.de
da sitzen wesentlich mehr experten zu dem thema als hier (will heissen, berufstätige mütter mit kleinkindern), damit du nix falsch machst.
lg
Simone
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... sofern man auf dieser Seite auch einen Experten in den Besonderheiten des bayerischen Rechts findet! Es handelt sich immerhin um eine bundesweit aktive Seite und Bayern hat die winzige Besonderheit, dass es hier keinen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem 3. Lebensjahr gibt.
Lua,
als Ergänzung: die maßgebliche Bestimmung ist Art. 23 BayKiBiG
www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/download/baykibig.pdf
Vielleicht hilft Absatz 4 weiter, aber ob eine Arbeitsstelle in der aufnehmenden Gemeinde reicht samt Oma ist natürliche mehr als auslegungsfähig. Vermutlich müsste die Oma noch schwerst pflegebedürftig sein, um die zwingenden persönlichen Gründe nachzuweisen.
"Helfen" kann Dir im Ergebnis nur eine Nachfrage beim Schulamt, wie das in München gehandhabt wird.
Es wird eine Art Teufelskreis, denn ohne KiGa-Platz keine Stelle, ohne Stelle kein KiGa-Platz in der anderen Gemeinde.
Carmen,
die seit dem 7. Lebensmonat ihrer Tochter arbeitet,
deren Tochter dummerweise inzwischen vom Kleinkind zum Schulkind mutiert ist,
die jetzt auch noch wieder vollzeit arbeitet
und daher offensichtlich völlig inkompetent ist (zumal sie auch noch grob gesagt, in dem fraglichen Bereich arbeitet)
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