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- Berechnung Ende der Elternzeit
Frage Berechnung Ende der Elternzeit
- MelP
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Hallo
hab zwar noch etwas Zeit damit, will es aber trotzdem schonmal wissen. Wer kann mir helfen?
Es geht um die Ausrechnung der Elternzeitbeendigung, und zwar:
Geburtsdatum meines Sohnes: 06.07.05
eigentlicher Geburtstermin: 01.08.05 (also 27 Tage eher)
d,h. Mutterschutzfrist von 6 Wochen wird um diese Zeit verlängert,
also 06.07.05 + 6 Wochen + 27 Tage = Mutterschutzende: 27.09.05
Wäre also bei einer Elternzeit von Jahren meiner Meinung nach der 1. Arbeitstag der 28.09.07
Liege ich richtig damit? Wer kann mir dazu was sagen? Wenn nicht, wo kann man da "kostenlos" sich erkundigen?
Schon jetzt vielen Dank für eure Hilfe.
Melanie
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- Andra
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Hallo Melanie,
bei mir war es so, daß eine Elternzeit von drei Jahren einen Tag vor dem dritten Geburtstag des Kindes geendet hat. In Deinem Beispiel also am 5.07.07.
Könnte allerdings sein, daß sich da mit den neuen Regelungen was geändert hat.
Gruß
Andra
P.S. Ganz blöde Frage noch: wieso mußt Du denn da jetzt noch was ausrechnen? Ich mußte das Enddatum bereits im Antrag auf Elternzeit angeben; in der Bewilligung der Elternzeit stand dieses Enddatum dann auch ganz explizit drin.<br><br>Post geändert von: Andra, am: 27/11/2006 16:37
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- Maxi2005
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Hallo Melanie,
bei mir ist es wie bei Andra. (allerdings nur mit einem Jahr Elternzeit)
Geburtsdatum Kind: 29.12.2005
Letzter Elternzeittag: 28.12.2006
1.Arbeitstag 29.12.2006
Ich arbeite in einer Bank und unsere Personalabteilung hat mir dies so gesagt. Allerdings hab ich es nicht im Gestz nachgeprüft.
liebe Grüße
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- Maxi2005
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ach so,
wollte noch sagen, dass der Geburtstermin ursprünglich ein anderer war. (viel eher - am 19.12.2005)
Trotzdem beginnt die Elternzeit (zumindest bei mir war das so) am tatsächlichen Geburtstermin.
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Hallo Melanie,
nein, vergiss Deine Berechnungen. Die Elternzeit hängt allein vom tatsächlichen Geburtstag Deines Kindes ab und endet am Tag vor dem 3. Geburtstag um 24 Uhr (falls nicht anders beantragt).
Siehe auch hier
web01251.portia.avilos.net/index.php?id=86
Abgesehen davon, beträgt der Mutteschutz nach der Geburt 8 Wochen. Und da die Geburt Deines Sohnes 27 Tage zu früh war, müsste er eigentlich als Frühgeburt gelten, womit sich die Frist auf 12 Wochen erhöht.
Gruß
Carmen
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- astrid1978
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hi,
ich möchte nur anmerken, dass die Mutterschutzfrist in die Elternzeit miteinberechnet wird, genauso wie das Mutterschaftsgeld aufs Erziehungsgeld angerechnet wird. Hab mich da am Anfang auch "verechnet".
So nun nen schönen Abend, will mich ja nicht wiederholen...
LG Astrid
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