Mich quält schon seit einiger Zeit folgende Frage:
Angenommen beide Elternteile kommen ums Leben... Gibt es ein Gesetz was besagt, dass in jedem Fall die Großeltern das Sorgegerecht für unsere Kinder bekämen?
Man will es ja wirklich nicht hoffe und allein der Gedanke daran schnürt mir schon ein wenig die Kehle zu... aber ich brauche das Wissen einfach, um selbst zur Ruhe zu kommen. Es wäre für mich unerträglich, wenn meine Kinder in eine Pflegefamilie/Heim kämen.
Unsere Eltern würden mit Sicherheit alles tun, um das Sorgerecht zu bekommen. Sicher ist aber sicher.
Man sollte vielleicht dazu sagen, das wir nicht verheiratet sind und beide das Sorgerecht haben.
An welche Stelle wendet man sich am besten, um diese Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
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Ich würde sagen, ein Notar. Der setzt ein entsprechendes Testament auf. Funktioniert natürlich nur mit der Einwilligung der Personen, die dann die Betreuung übernehmen sollen. Und muss in deren Todesfall wieder geändert werden.
Gruß
Julia
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Die gleiche Frage hab ich mir auch schon gestellt.
Ich habe beim Jugendamt nachgefragt, die sagten mir, dass man es entweder beim Notar machen kann. Wird dann dort auch aufgehoben, oder man setzt selbst handschriftlich ein Schreiben auf wo die Kinder hinkommen sollen und gibt das dann beim zuständigen Jugendamt ab, da dieses dann auf jeden Fall informiert wird wenn mit beiden Elternteilen was passiert. Sie sagten dass der Wunsch der Eltern schon respektiert wird, aber trotzdem geprüft wird, ob die Kinder dort dann auch gut aufgehoben sind.
Man kann es auch zuhause aufheben, nur falls es jemand anderes in die Hand bekommt und es vernichtet hat man natürlich keine Beweise.
Ich hoffe natürlich dass sowas nie im Leben vorkommt, aber sicher ist sicher....
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Die Erklärung heißt Sorgerechtsverfügung und kann außerhalb des Testamentes angeordnet werden und muss auch nicht notariell beurkundet werden. Damit kann man erklären, wenn man sich als Vormund wünscht, falls man verstirbt. Das Familiengericht muss dann an sich dem Wunsch der verstorbenen Eltern entsprechen, es sei denn, dass erhebliche Zweifel an der Kompetenz des vorgeschlagenen Vormundes bestehen.
Einfach mal den Begriff googlen bzw. hier schon mal ein Link:
www.familie-kompakt.de/artikel/erstellun...echtsverfuegung.html
Milena
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