Zahlung Krippengebühr durch Arbeitgeber - 27.01.2012 23:08Hallo zusammen,
ich habe eine Frage in der Hoffnung, dass sich jemand von Euch mit dem Thema auskennt.
Zur Situation: Ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit, werde im Frühjahr aber wieder in meinen alten Job mit verminderter Stundenzahl einsteigen. Nun überlege ich, meinem Arbeitgeber vorzuschlagen, die monatliche Krippengebühr zu übernehmen. Hat für ihn Vorteile (z.B. keine Arbeitnehmersteuer) und ich habe eine finanzielle Ersparnis, wenn die Gebühr direkt von meinem Bruttogehalt abgeht. Aber: Bei gleichem Bruttogehalt, fällt mein Nettogehalt durch Abzug der Krippengebühr natürlich niedriger aus.
Ich frage mich nun, welchen Einfluss dies auf meine Rente haben könnte sowie - und das ist mittelfristig etwas wichtiger - auf ein mögliches Elterngeld, sollte ich in den kommenden Jahren noch einmal schwanger werden. D.h. weniger Nettogehalt durch Abzug der Krippenkosten durch den Arbeitgeber = weniger Bemessungsgrundlage bei der Emittlung des Elterngelds?
Kennst sich jemand damit aus und kann mir weiterhelfen?
Danke sehr!
Post geändert von: b1rot, am: 27.01.2012 23:09
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