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Zahlung Krippengebühr durch Arbeitgeber - 27.01.2012 23:08 Hallo zusammen,

ich habe eine Frage in der Hoffnung, dass sich jemand von Euch mit dem Thema auskennt.

Zur Situation:
Ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit, werde im Frühjahr aber wieder in meinen alten Job mit verminderter Stundenzahl einsteigen.
Nun überlege ich, meinem Arbeitgeber vorzuschlagen, die monatliche Krippengebühr zu übernehmen. Hat für ihn Vorteile (z.B. keine Arbeitnehmersteuer) und ich habe eine finanzielle Ersparnis, wenn die Gebühr direkt von meinem Bruttogehalt abgeht.
Aber: Bei gleichem Bruttogehalt, fällt mein Nettogehalt durch Abzug der Krippengebühr natürlich niedriger aus.

Ich frage mich nun, welchen Einfluss dies auf meine Rente haben könnte sowie - und das ist mittelfristig etwas wichtiger - auf ein mögliches Elterngeld, sollte ich in den kommenden Jahren noch einmal schwanger werden. D.h. weniger Nettogehalt durch Abzug der Krippenkosten durch den Arbeitgeber = weniger Bemessungsgrundlage bei der Emittlung des Elterngelds?

Kennst sich jemand damit aus und kann mir weiterhelfen?

Danke sehr!

Post geändert von: b1rot, am: 27.01.2012 23:09
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Re:Zahlung Krippengebühr durch Arbeitgeber - 28.01.2012 11:51 Hallo b1rot,

zum Elterngeld kann ich Dir nichts sagen, das ist leider für mich zu spät gekommen, aber ich gehe davon aus, dass das weniger sein wird, wenn es vom Nettogehalt berechnet wird.

Bei der Rente ist es tatsächlich so, dass diese niedriger ausfallen wird, da Du ja die Rentenversicherungsbeiträge auf diesen Betrag dann nicht zahlst. Bei mir ist das genauso bei einer Direktversicherung, die eben auch direkt von meinem AG bezahlt wird. Allerdings hat mir der Versicherungsmensch damals eine genaue Berechnung gemacht, und die paar "Cent", die dann nachher bei der Rente fehlen, werden auf jeden Fall aufgefangen durch die Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse, die Du jeden Monat hast. Ich denke also nicht, dass das ein Problem wäre. Für den AG sind Deine Steuerersparnisse übrigens egal, da Du die Steuern sowieso alleine zahlen musst, wobei der AG aber spart, sind die Sozialversicherungsbeiträge, die er ja z.T. trägt und die dann auf diesen Betrag nicht anfallen, insofern ist das für ihn interessanter als z.B. eine "normale" Gehaltserhöhung. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob er Dir den ganzen Krippenbeitrag zahlen darf, ich glaube, der Betrag, den er als Zuschuss zahlen darf, ist begrenzt. Außerdem muss es wahrscheinlich mit einer Gehaltserhöhung bzw. statt dieser einhergehen, denn sonst müsste er ja Dein Gehalt kürzen, um Dir statt dessen einen - etwas höheren - Zuschuss zahlen zu können, ich bin mir nicht sicher, ob er das dürfte.

Viel Glück dabei!

Gruß, hasehase


P.S. Ich habe gerade noch mal gegoogelt: Also, die Höhe des Betrags ist tatsächlich unbegrenzt, aber der Zuschuss muss - wie ich schon gesagt hatte - zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt gezahlt werden, der AG darf also nicht einen Teil des Gehalts umwandeln. Leider gilt dieser Zuschuss nur bis zum Schulalter, ein Zuschuss zur Betreuung von Schulkindern ist - warum auch immer - nicht mehr steuer- und SV-frei... Aber bis dahin hättest Du ja noch ein paar Jahre.

Post geändert von: hasehase, am: 28.01.2012 12:02
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Re:Zahlung Krippengebühr durch Arbeitgeber - 28.01.2012 22:55 Mein AG bezahlt mir 90% der Krippen- und kindgartenkosten mein Zwei jüngeren.

Kurz gesagt. Ich bekomme mein ganz normales Gehalt und nach Abzug der normalen steuern bekomm ich die 90% der gebühren offtopic.
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Re:Zahlung Krippengebühr durch Arbeitgeber - 31.01.2012 21:19 Danke für eure Antworten. Das hat mir in jedem Fall schon weiter geholfen!
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